Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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Mit Graß und Wurzeln Gewachsene zu Ziegeln ganz untaugliche Erde vollständig 
abgeräumt werde. 
k. Werden die Baumaterialien bon fremden Partheyen erkauft, so kömmt 
es nebst dem vorzüglichen Bedacht auf derenselben gute Qualität hauptsächlich dar¬ 
auf an, daß die Behandlung der Preise, so wirthschaftlich wie möglich getroffen 
werde; hierzu trägt die genaue Erhebung der eigentlichen Erzeugungskosten sehr 
viel bey,. indem die Privaten viel billiger sich finden lassen, wenn sie des nicht sel- 
ten zu erzielen suchenden übermäßigen Gewinns überführt werden. Zudem kann 
gedachte Kostenerhebung auch dazu dienen, daß die Erzeugung einiger Materialien, 
bey welchen die Privaten auf billige Preise sich nicht herbey lassen wollen, auf 
Kosten der Bauunternehmung an Orten unternommen werden kann, wo dazu 
Gelegenheit und Mittel vorhanden sind. 
l. Wo das Bauholz aus Aerarialwaldungen hergenommen werden kann, oder 
aus Wäldern der Privaten, mit der Freyheit zu bekommen ist, daß die Fällung 
desselben willkührlich disponirt werden darf, ist sorgfältigst zu trachten, daß sie in 
den Wintermonaten beschehe, in welchen die Bäume den wenigsten Saft ent¬ 
halten. 
m. Steht die Wahl frey geflößtes oder zu Lande beygebrachtes Bauholz 
ohne Unterschied des Preises zu kaufen , so ist dem letztem der Vorzug zu geben, 
ausgenommen: daß das geflößte von solchen Gegenden hergebracht worden wäre, 
wo der Wachsthum viel besser ist. Das Bauholz ist desto dauerhafter, ie fester 
es ist , und es ist desto fester, je kleiner der Kern, und je schmäler die im Durch¬ 
schnitte sich zeigenden, die jährliche Zunahme des Wachsthums vorstellende Ringe 
sind. Ueberhaupt ist alles Bauholz aus kalten Gegenden ungleich fester und dau¬ 
erhafter, als jenes, welches in warmen Gegenden gewachsen ist. 
n. Auf die nämlichen Umstände ist auch bey denen geschnittenen Holzmate¬ 
rialien der Bedacht zu nehmen. 
o. Wo die Umstände gestatten, willkührlich zu bestimmen, wie lang die wei¬ 
chen Pfosten, Bretter und Latten geschnitten werden fttten, müssen zur Länge nicht 
weniger als drey Klafter bestimmt werden. 
Bey
	        
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