Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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den Streifbäumen immerhin 7 bis 8 Schuhe, doch niemal über io Schuh zur 
Breite gegeben. 
p. Zu denen aus Holz hergestellt werdenden Brücken gehören auch die Schiff- 
und fliegenden Brücken. Die Schiffbrücken haben mit denen Jochbrücken den Un¬ 
terschied , daß anstatt den geschlagen werdenden Jochen, Schiffe (Pontons ) ge¬ 
stellt , mit Ankern gegen das Wasser verfestigt, und inwendig sowohl einfache als 
doppelte auf Schweller ruhende Joche, nach der erfordernden Höhe angebracht 
werden. Diese Schiffe find an beeden Enden zugespitzt, und richten sich in ihrer 
Lange nach der Breite der Brücken, weil sie derselben mit ihren kapfenden Spi¬ 
tzen auf beeden Seiten vorstehen. Ihre Breite verhält sich wieder zu ihrer Länge, 
wie i zu 4. Bey dieser Art Brücken wird die Hinüber - und Herüberfahrt or¬ 
dentlich gehalten, und derselben zu diesem Errde in der Mitte ein Streifbaum 
gegeben. Auch wird für die Fußgänger wenigstens an einer Seiten ein 4 Schuh 
breiter Raum belassen. 
Die schmälsten Schiffbrücken messen somit folgende Breite. 
0. I. II. 
Der Seitenftreifbaum aus 8, 9 zölligen Holze meßt . o. o. 8. 
Der Raum für die Fußgänger meßt.... — o, 4. c>. 
Der Streifbaum detw . . — .... o. o. 8. 
Die Hinüberfahrt detto...—. .. . . 1. 3. o. 
Der Mittelstreifbaum detto . o. o. 8. 
Die Herüberfahrt detto .. .... . 1. 3. 
Und der Seitenstreifbaum detto—. o. o„ 8. 
Mithin hat die Brücken eine Breite von 4 Klafter o Schuh 8 Zoll; folglich, 
da für die an beyden Spitzen zusammlaufende Kapfung der Schiffe der vierte Theil 
von der Breite der Brücken für jeden Spitz anzunehmen ist ; so betragen die bei¬ 
den Spitze 2 Klafter 0 Schuh 4 Zoll. Hierzu die Breite der Brücke geschlagen, 
giebt 6 Klafter 1 Schuh o Zoll für die Lange, und i Klafter 3 Schuh 3 Zoll für 
die obere Breite am Kranze der Schiffe. Ihre untere Breite verhält sich wieder 
zur obern Breite, wie 3 zu 4. Mithin erhält der Boden des Schiffs eine Breite 
Von i Klafter <2 Schuh n Zoll. 
Die
	        
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