Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

440 . r 
überlegen, mit wie viel Maurer-Und Handlangertagwerken nach dem Unterschiede 
der Arbeitsgattung die Kubik-Quadrat-oder Kurrentklafter unter Anwendung des 
gehörigen Fleißes hergestellt werden kann : sodann unterscheidet sich jede Arbeits- 
gattung in dem! für ihre Herstellung zu bestimmenden Preise nach gehöriger Propor¬ 
zion von sich selbst. 
b) Der Maurer sowohl als der Handlanger ist mit dem an oder um den Bau¬ 
ort gewöhnlichen Taglohne anzusetzen. 
e) Bey dem Maurertaglohn werden z kr. für den Meister, und z kr. für das 
anzustellende Aufsichts personale beygesetzt. 
6) Der Handlanger verbleibt aber bey seinem Taglohne. Nur der Mörtelma¬ 
cher wird wegen schwererer und verläßlicherer Arbeit täglich mit 2 auch 3 kr. theu¬ 
rer , als der allgemeine Handlanger berechnet, und weil er stäts mit baaren bestrit¬ 
ten werden muß, auch mit den Maurern in die nämliche Rubrike angesetzt. 
e) Wird bey einem Gebäud eine eigene und besondere Anstellung eines Polsters 
erfordert; so wird derselbe eben auch in der Rubrike daare Geldauslage mit dem 
an Bauorte gewöhnlichen Taglohn, oder auch gleich denen Maurergesellen aus¬ 
gewiesen. 
l) Muß dett Maurergesellen eine Reise - Wart - oder Krankengeld bedungen 
werden; so läßt sich dieser Betrag nicht speziell , sondern nur summarisch, und dieß 
nicht einmal beyläufig bestimmen. Es wird daher im Ueberschlage Hierwegen nur 
ein Quantum angeschlagen, welches sodann in der Baurechnung spezifisch und in¬ 
dividuell auszuweisen kömmt. 
Von der Stemmetzarbeit. 
s) So wie in der Vorausmaaß nicht nur allein die Stein- sondern auch Ar¬ 
beitsgattung nach dem Maaße sowohl als derselben Gestalt und Verwendung bereits 
abgetheilt ist; so kömmt in dem Kostenüberschlage nur noch die daran zu bewirken¬ 
de Arbeit ausführlich zu benennen, und sodann jeder Gattung ihr eigener Arbeits¬ 
preis zu bestimmen. 
b) Bey so verschiednen Arbeiten einen Mittelpreis zu wählen, ist destomehr zu 
vermeiden, als hierbey der Steinmetzm elfter immer einen übermässigen Gewinnst 
beziehen würde.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.