Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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Präliminar- Baukosten - Antrag für das kommende Militärjahr 1790. 
Kreiß - Fonds. 
£<1# und Jahr 
Baugcgenstände 
Geldvorräthe 
Ursachen der! 
Fonds, auf wel¬ 
Herrschaft, Gut, 
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wobey anzuzeigen 
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nur zum Theil. 
Erklärung des Präliminar-Kostenantrags für das kommende Militärjahr 1790- 
Die Gegenstände dieses Antrags sind m drey Divisionen getheilt. Die erste Dibi- narkosten- 
si'on enthält alle gedeckte Gebäude, als Hof- Wohn-Lust-oder Ziergebäude, Lan- êag» 
desfürstliche'Kammeral- oder Amtsmanipulazions - Wirthschaftshäuser, Magazine, 
Kirchen-Pfarr-und Schulgebäude, Klöster, Versorgungshäuser. Die zweyte Di¬ 
vision enthält alle offne Gebäude, als Schleusten, Straffen, Brücken, Brust-und 
Unterftützmauern, Steinpflasterungen, Ablaufskanäle, Pariers, Alleen. Die 
dritte Division enthält alle Wassergebäude, als schiffbare Kanäle, Uferbefestigun¬ 
gen der Flüsse, und Bäche, Wehre, Schleusten, Schüzen, Dämme, Kunst-und 
Hauptbrücken, Vorrichtungen der Teiche, und Fischbehälter, Wasserleitungen , 
und Morastaustrocknungen, Mühlen, Wasserschöpfungswerke ; nur diejenigen Ge¬ 
genstände dieser 3 Divisionen haben in folgender Tabelle zu erscheinen, welche heuer 
zwar angefangen, aber noch nicht vollendet , oder welche gar nicht angefangen . 
worden, aber zur künftigen Bauzeit gewiß ¿¡t die Ausführung kommen werden. 
Demnach soll die erste Kolonne ausweisen den Kreiß, die Fondherrschaft, die Stadt, 
oder den Ort des Baugegenstandes. Die zweyte Kolonne die Baugegenstände selbst 
ohne Angabe der Division nur mit ihren eigenen Benennungen, z. B. Amts- 
Pfarr-Schulgebäude, Straffen, Schleusten, u. d. g. Wesentlich ist hier einem 
Gegenstände beyzusetzen, ob er eine gewöhnliche Erhaltung, und Reparatur, oder 
eine ausserordentliche Wiederherstellung, oder einen ganz neuen Bau betreffe. Die 
dritte Kolonne soll das erübrigende Geldquantum der unvollendeten, und den gan 
zen Geldbetrag der noch nicht angefangenen Gebäude, beydes nur summarisch ent- 
Prakt. Baut. H, Theil. H h h
	        
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