Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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geschickt, und hierüber die weitem Entschliessungen abgewartet werden. Sollten je¬ 
doch neue Bauführungen , wie gar leicht bey Flüssen geschehen kann, so nöthig 
werden, daß Gefahr auf dem Verzug haftete, so ist sich nach Anleitung dessen, 
was bey Reparazionen angeordnet worden, genau zu benehmen. Uebrigens wird 
allen unterstehenden Behörden aufgetragen, der diesseitigen Landesbaudirekzion in 
allem dem, was das Baufach betrifft, thätig, und unverzüglich an Handen zu ge¬ 
hen ; besonders aber die durch selbe von Zeit zu Zeit über schon begnehmigt neue 
Bauführungen, und Reparazionen unmittelbar hinaus zu gebenden Bauauskunfts- 
bögen, so bald nur immer möglich, ihr unter der ausserlichen Aufschrift dieser Lan- 
desftelle wieder zurückzuschicken. 
Allgemeine Anleitung, 
wie sich bey Beschreibung der schon bestehenden, und aus der Kammeral-Religions- 
fonds-Landschafts-städtischen communUäts- Stiftungs-oder was immer für einer öffentliche» Kassa 
zu unterhaltenden Gebäuden , Strassen, und Wasserbaulichkeiten, dann bey Verfassung der mit diesem 
Beschrieb jährlich einzuschickenden Ueberschlägen zu benehmen sey. 
Der Hauptzweck des gegenwärtig einzuschickenden Gebäud-Beschriebes geht da¬ 
hin, damit die Vorderösterreichische Landesbaudirekzion eines Theils wisse, ob die 
t unter öffentlicher Verwaltung stehende Gebäude immer im baulichen Stand erhal¬ 
ten, oder aber durch Nachlässigkeit der Baubesorger ihrem Verderben überlassen 
werden, und andern Theils sodann, damit selbe nach den bestehenden Vorschriften 
der Lundesstelle ein allgemeines Bausystem zur weitern Einbegleitung an den aller 
höchsten Hof vorlegen könne. Um also drese doppelte Absicht zu erzielen, folget von 
selbst, daß itens alle schon bestehende Gebäude, ohne irgend einer Ausnahm, sie 
mögen den Civil-Stassen-oder Wasserbau betreffen, und aus einem unter öffent¬ 
licher Verwaltung stehenden Fonde zu reparireu seyn, nach bcygehenden Verzeich¬ 
niß aufgenommen, sofort 2tens selbe von Jahr zu Jahr besichtigt, beschrieben, und 
endlich Ztens über die vorgefundenen Gebrechen richtige Ueberschläge, auch nöthi¬ 
gen Falls Risse eingestellt, und die weitern Reginrinal-Verfügungen hierüber abge¬ 
wartet werden müssen. 
Ad imum. Die Aufnahme dieser Gebäude hat in Gegenwart eines Bauver¬ 
ständigen, und so viel möglich nach der unterm i6ten Dezember 178z vorgefchrie-
	        
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