Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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An Len Mckuern der Gewölbswiderlage hingegen ist der Verpuz vom Fußboden 
an, bis zur Widerlage, und sodann nach der Gewölbszirkumfercnz auszumessen. 
o. Alle Gattungen des Pflasters und Estrichs, Stukator - und Dippelbö¬ 
den, Einlattung und Eindeckung der Bedachungen, Fuß - und Sturzböden, alle 
Sorten der Verschalungen und hölzernen Wände werden nach Figuren des Fla- 
chenmaaßes angesetzt und berechnet, wie auch ausser eines leeren Raums von ei¬ 
ner Quadratklafter Inhalt für voll gemessen. 
p. Anmerkung. Bei den Stukatorböden, wo eine Hohlkehle angebracht 
wird, kömmt der Lange und Breite des Bodens auf jedweder Seite 6 Zoll in 
Wohngebäuden beizusetzen, bei stukatorten Kirchen oder breitern Gebäuden hinge¬ 
gen i Schuh zuzuschlagen. 
<1- Bei den Dippelbödm hingegen werden bei Wohngebäuden nur auf jenen 
zwo Seiten, wo derselbe aufliegt, auf jeder Seite zur oder wegen der Auflage 6 
Zoll zugegeben. Bei breitern Wohngebäuden und Kirchen werden auch von 9 bis 
i2 Zoll erfordert. Die breitern von 5 bis 6 Klafter sich erstreckenden Dippelbö¬ 
den werden in der Entfernung von 6 bis 9 Schuhe mittelst eisernen Schraubna¬ 
geln aufgehängt. 
r. Gewölber (sie mögen im ganzen Zirkel gedrückt oder spitzig seyn) werden 
immer nach der Zirkumferenz gemessen, und im Körpermaaße berechnet: Nämlich 
der Durchmesser des Gewölbes wird von beiden Seiten aus der Mitte der Ge- 
wölbsdicke genommen, ebenso wird auch die perpendikuläre Höhe des Gewölbes 
von der Widerlage bis wieder in die Mitte der Gewölbsdicke gemessen. Diese bei¬ 
den Maaßen zusammengenommen geben das Längenmaaß des Gewölbes, dieses mit 
der Breite des Gewölbes multiplizirt, giebt das Flächenmaaß desselben, dieses 
wieder mit der Dicke vermehrt, wird das Kubik - oder Körpermaaß erhalten. 
s. Bei Gewölbung der Kanäle bis 5 Schuhe breit im innern Lichte wird 
der Durchmesser mit der beiderseitigen ganzen Gewölbsdicke angenommen. Im 
übrigen aber obgedachtermassen fürgegangen. 
t. Bei der runden Ausmauerung der Brünne ist in der Ausmessung eben 
fogestaltig fürzugehen. 
u. Die sogenannte Nachmauerung der Gewölbe wird nicht gemessen, weil 
ohnehin die Widerlagsmauern für voll gemessen werden, md jener Theil der Ge» 
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