Volltext: Der praktische Baubeamte. Erster Theil (1. / [1800])

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rvird auch Archibvlte oder Bogenstreifen genannt, uud mit l 
dem Streifen von 9, m. dem Riemchen von 1, und n. dem Ue- 
berschlage von 2 Theilchen geziert. Mithin ist -esse» ganze Star¬ 
ke vou i Modul volikommen ausgewiesem 
Dorische Bauordnung. 
Kerne unter den Saulenordnungen erfordert mehrere Genarrigkeit, 
als diese, well die Requifiten der Triglyphen die Eintheilung 
erschweren. Das übrige Verfahren in der Zeichnung ist mit ienem 
der toskauifchen Saule gleich. 
3. Diese Ordnung hat ihre Hohe in 25 Moduln eingetheilt. 
b. Der Saulenftuhl hat von 3 bis c— 5^ Modul zur Hohe, davon 
bekommr der Fuh von 2 bis e — r Modul. Der Deckel oder * ^ 
Krauz aber von c nach i — ì Moduln. Mithin verhalt sich der 
Kranz zum Fusse wie 1 zu 2. Für den Würfel von e nach ¡ — 
verbleiben sohin zur Hohe 3 Moduln und 10 Theilchen. Von 
dem Modul für den Fu§ von 3 nach e — bekommt der Grund- 
stein oder Zokel von 3 nach k 9 ; — der Rundstab von f nach g — 
rZ —; das Riemchen oder Plattchen von g nach h — £ — ; und die 
Hohlleiste oder Hohlkehle von K nache— 1 Modultheilchen zur Hohe. 
Der Würfel von e nach i — hat zu seinem Korper vom Mittel a us auf 
seder Seite 1 Modul 5 Theilchen, und der Fug oder Grundstein 
springt 4 Theile oder z- Modul über den Würfel hervor. Beym 
Deckel oder Kranze hat dasKarnitzchen von ! nach k — il —; die 
Platte von k nach ! —3r—; das Riemchen von l nach m—j-—; 
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