Volltext: Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928)

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Die Eisenbahnen bei Mobilmachung und Aufmarsch. 
zurückgestellt und den Bahnverwaltungen zur weiteren Verwendung vor¬ 
läufig überlasten. Im Gegensatz hierzu erfolgte bei der Schiffahrt die 
sofortige Heranziehung aller kriegsdienstpflichtigen Mannschaften zu den 
Fahnen. Hierdurch entstanden manche Anzuträglichkeiten, da die Be¬ 
satzungen, um dem Gestellungsbefehle nachzukommen, die unterwegs befind¬ 
lichen Dampfer und Kähne vielfach verließen, so daß die Fahrzeuge häufig 
herrenlos auf dem Strome liegen blieben, die Frachten teilweise verdarben 
und die Wiederindienststellung der Transportmittel erschwert wurde. 
Eine der wichtigsten Aufgaben der Cisenbahnbehörden am ersten 
Mobilmachungstage war die Einstellung des Güterverkehrs. 
Privatsendungen wurden nicht mehr zur Beförderung angenommen, Güter¬ 
züge von den Zugbildungsstationen nicht mehr abgelassen und unterwegs 
befindliche auf einer geeigneten Station aufgelöst. Alle zu militärischen 
Transporten verwendbaren Fahrzeuge kamen zur Entladung. Sie wurden 
in dem für den Mannschafts- und Pferdetransport im Kriege benötigten 
Umfange mit den schon im Frieden vorrätig gehaltenen Ausrüstungsstücken 
ausgestattet und, soweit es sich um offene Wagen handelte, durch Abnahme 
der Seitenwände für den Fahrzeugtransport hergerichtet. Insgesamt 
wurden in den ersten 14 Mobilmachungstagen 165 000 gedeckte und 60 000 
offene Güterwagen ausgerüstet. 
Der bereits im Frieden von der Eisenbahnabteilung bearbeitete 
Lokomotiv-, Personal- und Wagenausgleich gelangte 
nach den hierfür ausgegebenen Fahrtlisten in dem vorbereiteten Umfanges 
zur Durchführung. Darüber hinaus wurden schon in den ersten Mobil¬ 
machungstagen weitere Wagenaushilfen, namentlich in den östlichen 
Direktionsbezirken erforderlich, die auf Grund der täglichen Wagen¬ 
zählungen durch das Eisenbahnzentralamt verfügt wurden. 
Daneben mußten die Cisenbahnverwaltungen, um die Bahnen in den 
Zustand voller Kriegsbereitschaft zu überführen, vielfach Neuanlagen und 
Ergänzungen von Gleis- und Verkehrsanlagen, in erster Linie von Rampen 
und Kriegsverpflegungsanstalten^) vornehmen sowie alle sonstigen in den 
Mobilmachungsvereinbarungen festgesetzten Maßnahmen zur 
Sicherstellung der zu erwartenden militärischen Transportbewegung 
ausführen. 
Während der Güterverkehr im Laufe des ersten Mobilmachungstages 
vollkommen zur Einstellung gelangte, wurde der öffentliche Per¬ 
sonenverkehr an den beiden ersten Tagen nach dem 
st S. 16. 
2) Zur Verpflegung der Truppen während der Eisenbahnfahrt waren ein¬ 
gerichtet: 189 Kriegsverpflegungsanstalten, 35 Marketendereien, 57 Tränkanstalten.
	        
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