Volltext: Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928)

3«: Das deutsche Feldeisenbahuwesen. Band I. 
XVIII. A. K. 
Mob.-Jahr 1914/15. 
Geheim! 
Hahr- und Marschtafel. 
Bemerkungen: 
1. Die Namen der Ausladeorte sind unbedingt geheimzuhalten. Sie dürfen 
nur dein Transportführer und denjenigen Vorgesetzten bekanntgegeben 
werden, die über den zur Beförderung gelangenden Truppenteil den Befehl 
führen. Der Truppe gegenüber sind sie auch während der Fahrt geheim¬ 
zuhalten. 
2. Jeder Transportführer muß erhalten: 
a) einen Fahrtausweis. In diesem ist die Zielstation nicht auszufüllen; 
b) einen Auszug aus den Fahr- und Marschtafeln, enthaltend: Fahrt- 
nummer, Abfahrt, Angaben über Verpflegung, Heuempfang, Tränken 
der Pferde, Ankunft. 
3. Die Nachtzeiten von 6^ abends bis 5^ früh sind durch Unterstreichen der 
Minutenziffern kenntlich gemacht. Mit 12- Mitternacht beginnt ein neuer 
Mobilmachungstag. 
4. Bei Verpflegungsstationen bedeutet: 
W — warme Kost, 
K — Kaffee mit kalter Kost, 
V — Verpflegung nach der Leistungsfähigkeit der Station, 
T — Tränkstation; außerdem kann meistens auf den Verpflegungs¬ 
stationen getränkt werden, 
H — Heueinpfang. 
Die Dauer des Aufenthaltes ist bei den Vahnhofskommandanturen oder 
Stationsvorständen zu erfragen. Sie beträgt: 
a) auf den Kriegsverpflegungsanstalten mindestens 45 Minuten, ein- 
e schließlich der Zeit zum Tränken und Heuempfang; _________ 
b) auf den Tränkstationen mindestens 15 Minuten. 
Über die dem Transportführer fehlenden Zeitangaben für den Lauf, die 
Aufenthalte oder Übergänge des Transportes werden ihm die diensttuenden 
Beamten, soweit ihnen möglich, Auskunft erteilen. 
Die Truppen sind anzuweisen, die volle Verpflegung für mindestens 
24 Stunden auf die Cisenbahnfahrt mitzunehmen, um bei etwaigem Ausfall 
der vorbereiteten Verpflegung für Ersatz selbst sorgen zu können. 
5. Die absendende Militärbehörde hat die Vereinbarung mit den Cisenbahn- 
dienststellen gemäß Militär-Transportordnung § 44,2 und Felddienst¬ 
ordnung 531 mindestens 24 Stunden vor Abfahrt des Zuges zu treffen. 
Ergeben sich dabei Unterschiede zwischen den Angaben der Fahr- und 
Marschtafeln und denen der Cisenbahnbehörden, so ist eine Aufklärung 
unmittelbar von dem zuständigen Linienkommandanten zu erbitten. 
6. Bei der Feldartillerie sind die Fahrtnummern der Transporte, mit denen 
Abteilungsstäbe befördert werden, unterstrichen. 
7. Die Kraftwagen, die das Aufmarschgebiet mit Landmarsch zu erreichen 
haben, sind unter Führung eines Offiziers zu entsenden. Den Zielpunkt 
des Marsches hat der Offizier geheimzuhalten. 
21. Infanterie-Division.
	        
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