Volltext: Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928)

Die Zerstörung der polnischen Bahnen beim Rückzüge der 9. Armee. ItzZ 
Sprengstoff aufgewendet. Besonders nachhaltig war die Sprengung der 
Kunstbauten, vor allem der Brücken, Durchlässe und Tunnel. So 
wurde bei der Zerstörung der Brücken neben Sprengung der Tragkon¬ 
struktion stets die Vernichtung aller Widerlager und Pfeiler angestrebt. 
Gleich gründlich erfolgte die Zerstörung der Bahnhöfe. Von den 
Gleisanlagen blieb nicht eine Weiche unversehrt, alle Vetriebseinrichtungen, 
wie Wasserstationen, Stellwerke, Signale, Drehscheiben, Lokomotiv¬ 
schuppen und Werkstätten wurden mit großem Aufwands an Sprengstoff 
vernichtet oder so wirksam beschädigt, daß ihre Benutzung für längere Zeit 
ausgeschlossen blieb. Auch alle Bahnhofsgebäude, Güterschuppen und Vau- 
stofflager, die dem Gegner bei der Wiederaufnahme des Betriebes Vorteil 
bringen konnten, wurden durch Brand oder Sprengung feindlicher Be¬ 
nutzung entzogen. Außer auf Kunstbauten und Bahnhöfe erstreckten sich 
die Zerstörungen auch aus die Strecke, an der jeder zweite oder dritte 
Schienenstoß gesprengt wurde. Stellenweise waren auch hohe Dämme 
durch Sprengung beschädigt, und überall die Vahnleitungen durch Nieder¬ 
legen des Gestänges und Zerschneiden der Drähte unbrauchbar gemacht. 
Die Durchführung der Zerstörungen in diesem erheblichen Umfange 
ließ sich innerhalb der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nur infolge der 
rechtzeitigen und eingehenden Vorbereitungen ermöglichen, die 
das Armee-Oberkommando bereits beim Vormarsch hierfür angeordnet 
hatte. Diese auf Berechnung und Vereitlegung der erforderlichen 
Munition und auf Herstellung eines bis ins einzelne gegliederten Arbeits¬ 
planes sich erstreckenden Vorarbeiten waren so vollständig und lückenlos, 
daß es bei Eingang des Befehles zur Sprengung nur noch der Anbringung 
und Zündung der Ladungen bedurfte. 
Alle Anordnungen für Durchführung der Zerstörungen, im besonderen 
die Begrenzung der zu zerstörenden Abschnitte und die Festsetzung des Zeit¬ 
punktes für den Beginn der Sprengung hatte sich ausschließlich 
das Oberkommando vorbehalten. Seine hierfür gegebenen Befehle über¬ 
mittelte der Bahnbeauftragte, Hauptmann im Generalstabe Sperr, den mit 
der Leitung der Arbeiten beauftragten Offizieren der Eisenbahntruppe. 
Aur hierdurch ließ sich erreichen, daß die Zerstörungen in Einklang mit 
den Absichten der Führung und den Bewegungen der Truppe blieben, sowie 
vermeiden, daß durch vorzeitigen Abmarsch derselben oder durch das Be¬ 
streben der Kommandobehörden, die Bahnen bis zum letzten Augenblick für 
'hre Zwecke auszunutzen, die rechtzeitige und gründliche Ausführung der 
Sprengungen in Frage gestellt wurde. 
Damit ausreichend Zeit für die letzten Vorbereitungen zur Verfügung 
stand, mußte im allgemeinen sechs Stunden vor dem vom Oberkommando 
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