Die Zerstörung der polnischen Bahnen beim Rückzüge der 9. Armee. ItzZ
Sprengstoff aufgewendet. Besonders nachhaltig war die Sprengung der
Kunstbauten, vor allem der Brücken, Durchlässe und Tunnel. So
wurde bei der Zerstörung der Brücken neben Sprengung der Tragkon¬
struktion stets die Vernichtung aller Widerlager und Pfeiler angestrebt.
Gleich gründlich erfolgte die Zerstörung der Bahnhöfe. Von den
Gleisanlagen blieb nicht eine Weiche unversehrt, alle Vetriebseinrichtungen,
wie Wasserstationen, Stellwerke, Signale, Drehscheiben, Lokomotiv¬
schuppen und Werkstätten wurden mit großem Aufwands an Sprengstoff
vernichtet oder so wirksam beschädigt, daß ihre Benutzung für längere Zeit
ausgeschlossen blieb. Auch alle Bahnhofsgebäude, Güterschuppen und Vau-
stofflager, die dem Gegner bei der Wiederaufnahme des Betriebes Vorteil
bringen konnten, wurden durch Brand oder Sprengung feindlicher Be¬
nutzung entzogen. Außer auf Kunstbauten und Bahnhöfe erstreckten sich
die Zerstörungen auch aus die Strecke, an der jeder zweite oder dritte
Schienenstoß gesprengt wurde. Stellenweise waren auch hohe Dämme
durch Sprengung beschädigt, und überall die Vahnleitungen durch Nieder¬
legen des Gestänges und Zerschneiden der Drähte unbrauchbar gemacht.
Die Durchführung der Zerstörungen in diesem erheblichen Umfange
ließ sich innerhalb der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nur infolge der
rechtzeitigen und eingehenden Vorbereitungen ermöglichen, die
das Armee-Oberkommando bereits beim Vormarsch hierfür angeordnet
hatte. Diese auf Berechnung und Vereitlegung der erforderlichen
Munition und auf Herstellung eines bis ins einzelne gegliederten Arbeits¬
planes sich erstreckenden Vorarbeiten waren so vollständig und lückenlos,
daß es bei Eingang des Befehles zur Sprengung nur noch der Anbringung
und Zündung der Ladungen bedurfte.
Alle Anordnungen für Durchführung der Zerstörungen, im besonderen
die Begrenzung der zu zerstörenden Abschnitte und die Festsetzung des Zeit¬
punktes für den Beginn der Sprengung hatte sich ausschließlich
das Oberkommando vorbehalten. Seine hierfür gegebenen Befehle über¬
mittelte der Bahnbeauftragte, Hauptmann im Generalstabe Sperr, den mit
der Leitung der Arbeiten beauftragten Offizieren der Eisenbahntruppe.
Aur hierdurch ließ sich erreichen, daß die Zerstörungen in Einklang mit
den Absichten der Führung und den Bewegungen der Truppe blieben, sowie
vermeiden, daß durch vorzeitigen Abmarsch derselben oder durch das Be¬
streben der Kommandobehörden, die Bahnen bis zum letzten Augenblick für
'hre Zwecke auszunutzen, die rechtzeitige und gründliche Ausführung der
Sprengungen in Frage gestellt wurde.
Damit ausreichend Zeit für die letzten Vorbereitungen zur Verfügung
stand, mußte im allgemeinen sechs Stunden vor dem vom Oberkommando
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