Vorschriften für die Abwehrschlacht. Die Infanterie-Division.
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Dezemberschlacht vor Verdun mußte sie darin bestärken^). Die Vorschrift
enthielt deshalb die strenge Weisung: „Eine Unterstellung von Artillerie
unmittelbar unter die Armeen und die Gmppen kann nur für weittragende
schwerste Batterien in Frage kommen, bei denen einheitliche Zusammen-
fassung unter gemeinsamen Vefehl mit besonderem Nachrichtennetz zweck-
mäßig ist." Im übrigen blieb es selbstverständlich Recht und Pflicht der
Gruppen, das Feuer der Artillerie mehrerer Divisionen zu gegenseitiger
Unterstützung oder für besondere Zwecke zusammenzufassen.
Die Division wurde somit endgültig zur eigentlichen Kampf-
einheit der Schlachtfront: „Ihre Aufgabe ist die unmittelbare
Gefechtsführung und die Sicherheit des Zusammenwirkens der Waffen für
Nah- und Fernaufgaben."
Artillerie und Minenwerfer.
Für die Aufstellung der Artillerie blieben die Gefechts-
aufgaben und die Schußweiten maßgebend. Der Neigung, die Artillerie weit
zurückzuhalten, wurde entgegengetreten. „Feuerstellungen der Artillerie ge-
hören, wo es auf Ausnutzung der Schußweiten ankommt, möglichst nach
vorwärts. Gerade die am weitesten schießenden Geschütze müssen also so weit
vorn stehen, wie es die Lage gestattet." Anders bei den Sperrfeuer-Vatterien,
die nicht zu weit nach vorn genommen werden durften, um nicht vorzeitig von
der feindlichen Artillerie zerschlagen zu werden-). Im übrigen wurde für sie
häufiger Stellungswechsel empfohlen, um dem Feinde die Erkundung zu
erschweren. Die wichtigsten Beobachtungsstellen sollten so weit zurückliegen,
daß sie dem gegen die vordere Stellung gerichteten Artilleriefeuer entzogen
wären. Von den Minenwerfern sollten sich die leichten an der Sturm-
abwehr beteiligen; sie waren entsprechend weit rückwärts einzubauen, die
mittleren und schweren dagegen so weit vorn, als das Gelände den schwie-
rigen Antransport von Gerät und Munition zuließ.
Den Ausbau des Feld- und Förderbahnnetzes hatte bereits
eine vorhergehende Vorschrift als „besonders dringlich" bezeichnet. Jetzt
ging man noch weiter: „Nur mit Hilfe der Feld- und Förderbahnen ist die
Versorgung der Truppen möglich. Pferdekolonnen reichen nicht aus."
Schon in der Verfügung vom 25.September 1916 hatte sich die Oberste
Heeresleitung mit Lebhaftigkeit für den Kampf gegen die feind-
C i et) c Artillerie eingesetzt. Dabei blieb sie auch jetzt. Dazu hieß es
erläuternd: „Eine völlige Niederkämpfung der gesamten Artillerie ist kaum
erreichbar. Durch fortgesetzte Verluste... kann aber... schließlich auch
1) Bd. XI, S. 149"
2) S. 30.