Volltext: Die Kriegsführung im Frühjahr 1917 (12. 1939)

Vorschriften für die Abwehrschlacht. Die Infanterie-Division. 
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Dezemberschlacht vor Verdun mußte sie darin bestärken^). Die Vorschrift 
enthielt deshalb die strenge Weisung: „Eine Unterstellung von Artillerie 
unmittelbar unter die Armeen und die Gmppen kann nur für weittragende 
schwerste Batterien in Frage kommen, bei denen einheitliche Zusammen- 
fassung unter gemeinsamen Vefehl mit besonderem Nachrichtennetz zweck- 
mäßig ist." Im übrigen blieb es selbstverständlich Recht und Pflicht der 
Gruppen, das Feuer der Artillerie mehrerer Divisionen zu gegenseitiger 
Unterstützung oder für besondere Zwecke zusammenzufassen. 
Die Division wurde somit endgültig zur eigentlichen Kampf- 
einheit der Schlachtfront: „Ihre Aufgabe ist die unmittelbare 
Gefechtsführung und die Sicherheit des Zusammenwirkens der Waffen für 
Nah- und Fernaufgaben." 
Artillerie und Minenwerfer. 
Für die Aufstellung der Artillerie blieben die Gefechts- 
aufgaben und die Schußweiten maßgebend. Der Neigung, die Artillerie weit 
zurückzuhalten, wurde entgegengetreten. „Feuerstellungen der Artillerie ge- 
hören, wo es auf Ausnutzung der Schußweiten ankommt, möglichst nach 
vorwärts. Gerade die am weitesten schießenden Geschütze müssen also so weit 
vorn stehen, wie es die Lage gestattet." Anders bei den Sperrfeuer-Vatterien, 
die nicht zu weit nach vorn genommen werden durften, um nicht vorzeitig von 
der feindlichen Artillerie zerschlagen zu werden-). Im übrigen wurde für sie 
häufiger Stellungswechsel empfohlen, um dem Feinde die Erkundung zu 
erschweren. Die wichtigsten Beobachtungsstellen sollten so weit zurückliegen, 
daß sie dem gegen die vordere Stellung gerichteten Artilleriefeuer entzogen 
wären. Von den Minenwerfern sollten sich die leichten an der Sturm- 
abwehr beteiligen; sie waren entsprechend weit rückwärts einzubauen, die 
mittleren und schweren dagegen so weit vorn, als das Gelände den schwie- 
rigen Antransport von Gerät und Munition zuließ. 
Den Ausbau des Feld- und Förderbahnnetzes hatte bereits 
eine vorhergehende Vorschrift als „besonders dringlich" bezeichnet. Jetzt 
ging man noch weiter: „Nur mit Hilfe der Feld- und Förderbahnen ist die 
Versorgung der Truppen möglich. Pferdekolonnen reichen nicht aus." 
Schon in der Verfügung vom 25.September 1916 hatte sich die Oberste 
Heeresleitung mit Lebhaftigkeit für den Kampf gegen die feind- 
C i et) c Artillerie eingesetzt. Dabei blieb sie auch jetzt. Dazu hieß es 
erläuternd: „Eine völlige Niederkämpfung der gesamten Artillerie ist kaum 
erreichbar. Durch fortgesetzte Verluste... kann aber... schließlich auch 
1) Bd. XI, S. 149" 
2) S. 30.
	        
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