Volltext: Die Kriegsführung im Frühjahr 1917 (12. 1939)

III. Das Ausweichen in die Siegfried-Stellung. 
A.Der Bau der Stellung. 
Beilagen 3 und 4. 
Operative rückwärtige Stellungen hatten an der Westfront bis zum 
Herbst 1916 gefehlt. Die Schwierigkeiten der Gesamtlage, dabei vor allem 
der Lage im Westen und hier wieder der im Kampfgebiet an der Somme, 
hatten die Dritte Ober sie Heeresleitung bereits unmittelbar 
nach Übernahme ihres Amtes veranlaßt, am 5. September 1916 auf die 
Anlage solcher Stellungen zu dringen'). Damit war aber keineswegs die 
Absicht verbunden, auch in die neu geschaffenen Stellungen zurückzugehen. 
Sie sollten nur Sicherheit für alle Fälle geben^). 
Am 9. September erhielt die Heeresgruppe Kronprinz eept^'et 
Rupprechtden Befehl, „eine Stellung in ungefährer Linie östlich Arras 
— westlich Cambrai — westlich St. Quentin — westlich Laon erkunden zu 
lasten". Die Stellung sollte die Möglichkeit geben, sich dem übermächtigen 
feindlichen Druck an der Somme-Front nötigenfalls zu entziehen. Am 
15. September folgte die Weisung, die ersten Vorbereitungen für den Vau 
zu treffen, die sich auf die Heranführung der notwendigen Handwerkszeuge 
und der Baustoffe, die Vereitstellung von Fahrzeugen und Pferden, die 
Unterbringung und Verpflegung der demnächst zuzuweisenden Arbeitskräfte 
und anderes mehr erstrecken sollten. In der Absicht, auch für den nördlichen 
Teil ihrer Front, hinter der 6. Armee, eine rückwärtige Stellung zu gewinnen, 
schlug die Heeresgruppe den Ausbau einer Linie Lille—Douai—Cambrai— 
St. Quentin—St. Simon am Crozat-Kanal und weiter, wie von der Ober- 
sten Heeresleitung in Aussicht genommen, vor. Diese Stellung sollte die 
Möglichkeit schaffen, dem Feinde auch die Ausnutzung seines vorbereiteten 
Angriffsgeländes zwischen La Bassse und Arras zu verwehren und für die 
wegen des hohen Grundwafferstandes sehr ungünstigen eigenen Stellungen 
nördlich von La Vassse bessere Stellungen einzutauschen, die mit den Kanälen 
als Fronthindernis durch die Natur geschützt waren. Die Einbeziehung der 
genannten Städte in die Verteidigungslinie sollte den Feind zwingen, den 
Angriff nur gegen die Zwischenabschnitte zu führen, wenn er die Städte 
') Bd. XI, S. 9. 
!) S. 61. Weisung vom 26. November 1916.
	        
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