Volltext: Die Kriegsführung im Herbst 1916 und im Winter 1916/17 : vom Wechsel in der Obersten Heeresleitung bis zum Entschluß zum Rückzug in die Siegfried-Stellung (11. 1938)

Die neue Oberste Heeresleitung. 
Pflichtige zu kriegswirtschaftlicher Arbeit heranzuziehen oder ihre Frei- 
zügigkeit einzuschränken. Dagegen traten die im Gesetz in Aussicht ge- 
nommenen zahlreichen besonderen Organe, die Erfassung und Einsatz der 
Hilfsdienstpflichtigen regeln sollten oder sozialpolitische Aufgaben hatten, 
alsbald ins Leben und beanspruchten für ihre eigene Einrichtung beträcht- 
liche personelle Kräfte. Da die dem Gesetz anhaftenden Mängel einstweilen 
noch nicht klar zutage traten, wurde sein Erlaß von der Obersten Heeres- 
leitung und erst recht von weiten Kreisen des Volkes als vaterländische 
Tat begrüßt. Im Auslande, auch im feindlichen, wurde er als Zeichen 
deutscher Entschlossenheit zu kraftvoller Fortsetzung des Krieges gewertet. 
Anfang 
Dezember. 
Inzwischen war das Kriegs Ministerium darangegangen, den 
von der Obersten Heeresleitung gestellten organisatorischen Forderungen 
l. Oktober, zu entsprechen. Bereits am 1. Oktober hatte das aus der Feldzeugmeisterei 
hervorgegangene Waffen- und Munitionsbefchaffungs- 
amt („Wumba") seine Tätigkeit als zentrale Beschaffungsstelle auf- 
genommen. Da aber neben ihm für Luftstreitkräfte, Pioniere, Eisenbahn- 
truppen, besonders auch für die Marine und für große staatliche Anter- 
nehmungen, wie Eisenbahn, Post usw., eigene Veschaffungsstellen bestehen 
blieben, war die Zersplitterung keineswegs völlig beseitigt. Immerhin lag 
die Beschaffung des größten Teiles des Heeresbedarfs künftig in einer 
Hand, die sehr bald für einheitliche Vedarssfeftstellung und Auftrags- 
Vergebung sorgte. 
Diese Vereinheitlichung der Waffen- und Munitionsbeschaffung er- 
schien der Obersten Heeresleitung indessen keineswegs ausreichend. Sie ver- 
langte die Zusammenfassung der gesamten militärischen Kriegswirtschaft 
unter einem „Obersten Kriegsamt", wobei ihr das bereits seit Sommer 
1915 bestehende und seitdem immer weiter ausgebaute englische „Muni- 
tionsministerium" als Vorbild erschien. Die Forderung lief auf Aus- 
schaltung des preußischen Kriegsministeriums oder aber auf seine Aus- 
gestaltung zu einem Reichsamte hinaus. Jeder dieser beiden Lösungen 
standen jedoch so wesentliche staats- und verfassungsrechtliche Bindungen 
entgegen, daß es auch in dieser Frage nur zu einem Kompromiß kam. 
November. Durch kaiserliche Verordnung vom I.November 1916 wurde inner- 
halb des preußischen Kriegsministeriums ein besonderes „Kriegsamt" 
errichtet, dem die „Leitung aller mit der Gesamtkriegführung zusammen¬ 
hängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung 
der Arbeiter sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Mu- 
nition", ferner die „Leitung der Ersatzangelegenheiten" übertragen wurde. 
Mehrere im Kriegsministerium bereits bestehende Dienststellen wurden,
	        
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