Volltext: Die Kriegsführung im Herbst 1916 und im Winter 1916/17 : vom Wechsel in der Obersten Heeresleitung bis zum Entschluß zum Rückzug in die Siegfried-Stellung (11. 1938)

Entschluß zum uneingeschränkten Anterseekrieg. 
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Die Entscheidung war gefallen. In anschließendem gemeinsamem 
Vortrage beim Kaiser legte der Kanzler seine Auffassung unter 
Anführung aller gegen den uneingeschränkten Unterseekrieg sprechenden Gründe 
nochmals eingehend dar'): Sie gipfelte in den Sätzen: „Gelinge der 
U-Boot-Krieg nicht, so seien wir völliger Niederlage ausgesetzt. Denn sicher 
sei der Eintritt Amerikas in den Krieg, sicher auch die Unmöglichkeit, den 
Krieg dann anders als durch die alleinige Entscheidung der Waffen zu 
beenden. Durch die Art, wie die Entente unser Friedensangebot vom 
12. Dezember abgelehnt habe, zeige sie allerdings, daß sie von Friedens- 
Verhandlungen nichts wissen wolle. Unter diesen Umständen könne er bei 
der Kriegslage, wie sie von der dazu berufenen militärischen Leitung ge- 
schildert worden, Seiner Majestät nicht raten, eine Entscheidung zu fällen, 
die sich mit dem Votum der Heeres- und Marineleitung in Wider- 
spruch setze." 
Der Generalfeldmarschall begründete die Notwendigkeit des Unter- 
seekrieges vom Standpunkte des Heeres und bemerkte dabei, daß er „die 
Kriegshilfe Amerikas nur gering, jedenfalls nicht ausschlaggebend" ein- 
schätze; „ein etwa vom Präsidenten Wilson vermittelter Frieden werde 
Deutschland nicht bringen, was es brauche". 
Der Kaiser entschied im Sinne des Generalfeldmarschalls und des 
Admirals von Holtendorfs. Noch am 9. Januar erging der Befehl, 
den uneingeschränkten Unterseekrieg am 1. Februar 
zu beginnen. 
b) Ausklang der Friedensvermittlungs-Versuche. 
Mit dem Entschluß zum uneingeschränkten Unterseekrieg war eine 
Entscheidung von weittragender Bedeutung getroffen worden. Der Reichs- 
kanzler, der noch am 23. Dezember 1916 der Obersten Heeresleitung gegen- 
über betont hatte, daß er für die Erklärung des uneingeschränkten Unter- 
seekrieges die alleinige, nicht übertragbare, verfassungsmäßige Verant- 
wortung trage, hatte sich trotz seiner schweren Bedenken den Gründen nicht 
verschließen können, die die militärischen Führer vorbrachten, und das um 
so weniger, als hinter diesen jetzt die Mehrheit des deutschen Volkes stand, 
und er selbst gar nicht in der Lage war, irgendeinen positiven Gegenvor- 
schlag zu machen. 
Am 31. Oktober 1919 vor dem Parlamentarischen Untersuchungs- 
ausschuß hat er den Entschluß zum uneingeschränkten Unterseekrieg als 
Damoklesschwert bezeichnet, das seit dem Jahre 1915 über der politischen 
') Näheres in der Aussage des Kanzlers vor dem Unters. Aussch. am 18. Nov. 
1919 (Unters. Aussch., S. 734 s. und 738 s.).
	        
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