Volltext: Die Kriegsführung im Herbst 1916 und im Winter 1916/17 : vom Wechsel in der Obersten Heeresleitung bis zum Entschluß zum Rückzug in die Siegfried-Stellung (11. 1938)

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Die neue Oberste Heeresleitung. 
2. September. Kaiser. Daß die Entscheidung zugunsten einseitiger Interessen gefällt werde, 
sei nicht zu befürchten. Der Gang des Krieges zeige, wie Deutschland 
bestrebt sei, seine Verbündeten in jeder Richtung zu unterstützen. „In mir 
ist die feste Überzeugung, daß das Schicksal der verbündeten Mächte so eng 
miteinander verknüpft ist, daß die Oberleitung in. ihren Maßnahmen allein 
diesem Rechnung tragen kann und nur nach militärischen Rücksichten han- 
deln muß." 
Im einzelnen besagte der Vorschlag des Generalfeld- 
Marschalls: „Der Deutsche Kaiser übernimmt die Oberleitung der 
Operationen der Zentralmächte und ihrer Verbündeten, ohne daß hierdurch 
deren Hoheitsrechte berührt werden." Dazu sollten ihm die „Armee-Ober- 
kommandanten (Generalissimus) der verbündeten Wehrmächte und deren 
Generalstabschefs zur Verfügung stehen" und vor jeder wichtigen Ent- 
scheidung, die die Gesamtinteressen berühre, gehört werden; vollständiges 
Einvernehmen sollte angestrebt werden, die getroffene Entscheidung bindend 
sein. Der Vorschlag schloß mit dem Hinweis, daß die angeregten Be- 
stimmungen nur im Falle des Einverständnisses der Obersten Kriegsherren 
aller verbündeten Wehrmächte in Kraft treten sollten. 
2.bis4.Sep- Generaloberst von Conrad nahm jetzt eine entgegenkommendere 
em et* Haltung ein als bisher. Roch am 2. September abends begab er sich zum 
Vortrag nach Wien. Am 4. September teilte er mit, daß Kaiser Franz 
Josef sich unter der Bedingung mit den deutschen Vorschlägen einverstanden 
erklärt habe, daß die Abmachungen nicht an die Öffentlichkeit gelangten und 
durch einen „geheimen Zusatzartikel" ergänzt würden, in dem sich der 
Deutsche Kaiser verpflichte, „den Schutz und die Integrität der Gebiete der 
österreichisch-ungarischen Monarchie jenen des Deutschen Reiches gleich- 
zuhalten" und in umstrittenen Fällen, welche diese Integrität betreffen,, 
nicht ohne die Zustimmung des Kaisers von Osterreich zu entscheiden. 
6. bis i3. sep. Mit diesem Zusatz wurden die „V e stimmungen für den 
tember. einheitlichen Oberbefehl der Zentralmächte und 
ihrer Verbündeten" am 6. September von • beiden Generalstabs¬ 
chefs unterzeichnet. Der König von Bulgarien und der türkische Vize- 
Generalissimus Enver Pascha, die wenige Tage später zu Besprechungen 
im Großen Hauptquartier in Pleß eintrafen, waren einverstanden. Die 
Abmachungen traten nach endgültiger Zustimmung Bulgariens mit Rück- 
ficht auf die gemeinsame Kriegführung gegen Rumänien bereits am 
13. September für dieses Land, Deutschland und Österreich-Angarn in Kraft. 
Der förmliche Beitritt der Türkei verzögerte sich noch bis zum 11. Ro- 
vember; da der Sultan selbst „Generalissimus" war, wurde ein ent- 
sprechender Zusatz nötig.
	        
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