Der Abschluß mit Bulgarien,
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mit den Vereinigten Staaten am 30. August verständigt. König Ferdinand
von Rumänien hatte sich angesichts der Lage an der russischen Front dahin
geäußert, daß er unter keinen Umständen den Mittelmächten den Krieg
erklären werde. Bulgariens Besorgnisse waren damit allerdings noch
nicht behoben. Es ließ am 3. September erklären, daß es mit Rücksicht aus
den Schutz der Grenze gegen Rumänien nur vier statt der anfangs
zugesagten sechs Divisionen zur Verfügung des Generalfeldmarschalls
von Mackensen stellen könne. Auch damit fand sich General von Falkenhayn
ab. In Griechenland schien König Konstantin trotz des Widerstandes seines
Ministerpräsidenten an der Neutralität festhalten zu können. Zwischen
Bulgarien und der Türkei stand endlich eine Einigung bevor. Auch die
Nachrichten von den Kriegsschauplätzen lauteten günstig: auf Gallipoli
waren alle englisch-französischen Bemühungen gescheitert. Unerschüttert
stand die Front der Mittelmächte im Westen und gegen Italien, wäh-
rend im Osten Generalfeldmarschall von Hindenburg über Wilna zu
neuem Stoß gegen die Nordflanke des aus Polen zurückweichenden russi-
schen Heeres ansetzte und Österreich-Ungarns Armeen gegen dessen Süd-
flügel vorgingen.
Unter diesen Verhältnissen traf endlich am S. September die Zuftim- s. September,
mung des Zaren Ferdinand zum Abschluß der Militärkonvention ein. An
demselben Tage einigten sich auch die verbündeten Generalstabschefs über
die strittige Frage der Vefehlsübermittlung an Generalfeld-
rnarschall von Mackensen. Die „einvernehmlich festgesetzten Abänderungen
und Ergänzungen" der laut der Militärkonvention gegebenen ersten
Weisungen sollten dem Generalfeldmarschall durch die österreichisch-unga-
rische Heeresleitung übermittelt werden, alle „sonstigen" an ihn „zu
erlassenden wichtigeren Befehle nach vorherigem Einvernehmen zwischen
deutschem und österreichisch-ungarischem Chef des Generalstabes ergehen".
General von Conrad gab sein Einverständnis dazu, daß die Frage der
Vefehlserteilung in der Konvention selbst unerörtert blieb. General
von Falkenhayn aber hielt die schon ihrem Wortlaut nach keineswegs ein-
deutige Vereinbarung, wie er an demselben Tage niederschrieb, „für be-
langlos" und hatte sie nur unterschrieben, weil Generaloberst von Conrad
„behauptete, sie zur Erhaltung seiner Stellung gegenüber dem Kaiser und
den maßgebenden Personen in Wien unbedingt zu brauchen".
Am 6. September wurde die Militärkonventions.September,
in Pleß unterzeichnet. Am Tage darauf meldete Herzog
Johann Albrecht aus Sofia auch die Unterzeichnung des von Bulgarien
geforderten allgemeinen „Freundschafts- und Bündnisver-
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