Achtes Rapitel.
Die Operationen der 4. und 5. Armee
vom 2.bis 4. September.
Hierzu Karte 2.
j, Verfolgung der 4. Armee zwischen Aisne und Marne.
Während die Armeen des deutschen rechten Heeresflügels in den ersten 4. September.
Septembertagen in starken Märschen und Verfolgungsgefechten bestrebt
waren, den über die Marne zurückweichenden Feind in der von der Obersten
Heeresleitung gewünschten südöstlichen Richtung von Paris abzudrängen,
befand sich auch die deutsche Mitte, die 4. und 5. Armee, in ununter-
brochenem Vorwärtsgehen nach Süden.
Der Führer der 4. A r m e e, Herzog Albrecht von Württemberg, hatte
sich in Übereinstimmung mit den Absichten der Obersten Heeresleitung am
Abend des 1. September dazu entschlossen, die Verfolgung des Gegners am
nächsten Tage aus der Linie Vouziers—Vriquenay auf beiden Ufern
der Aisne in allgemein südlicher Richtung fortzusetzen^). Die Korps waren
angewiesen, „etwaigen Widerstand von Nachhuten energisch zu brechen".
Es sollten erreichen: Das VIII. Armeekorps Somme Py, das
VIII. Reservekorps Aure, das XVIII. Armeekorps Sechault. Für das
XVIII. Reservekorps blieb, da die 5. Armee für ihren rechten Flügel —
das VI. Armeekorps — die Straße Thenorgues—Grandprs beanspruchte,
kein Raum in vorderer Linie. Es sollte daher mit je einer Division dem
VIII. Reservekorps und dem XVIII. Armeekorps folgen. Durch die dann
am Morgen des 2.September von der Obersten Heeresleitung getroffene
Regelung der Vormarschstreisen°) der 4. und 5. Armee erhielt die 4. das
Verfügungsrecht über die Straße Grandprs—Autry—Conds—Servon—
Ville für Tourbe—Verzieux—Dommartin. Infolgedessen wurde das
XVIII. Reservekorps um 9° vormittags auf die Straße Briquenay—
Grandprs gesetzt, um sich wieder auf dem linken Armeeflügel in die vordere
Linie zu schieben.
Dank reger Fliegeraufklärung gewann das Armee- Ober-
kommando bis zum Mittag ein ziemlich klares Vild über den Feind.
Cr setzte seinen Rückzug über die Linie Suippes—Ste. Menehould—
Clermont nach Süden fort. Nachhutstellungen wurden bei Vaux südlich
i) S. 118. — 2) S. 227.