Volltext: Traunviertel mit Salzkammergut und Hausruckviertel (2 / 1938)

Das Verzeichnis der in der Poschacher Brauerei A. G. 
und der in die Österreichische Brau A. G. aufgenommenen 
Braubetriebe bedarf noch der Ergänzung. Zusammen mit 
der früheren Linzer Aktienbrauerei (Braukommune der 
Stadt Linz) hat dieses Unternehmen seit 1900 mehr als 
50 mittlere und kleinere Betriebe einverleibt. 
Weißenberg, Herrschaft. 1728 (Nr. 552). 
A. Franz Truefer, Pfleger, gibt an: Bierausstoß 1200 
Eimer, 60 fl. Aufschlag. 
Freyling.Herrschaft. Der Bstand-Praumaister 
Johann Franz Wagner bezahlt bei einem Ausstoß von 
8000 Eimern im Jahre 1728 (Nr. 495) 150 fl. Bieraufschlag. 
Nach dem Verzeichnis von 1795/97 (Nr. 3) bezahlt die 
Herrschaft bei einer Erzeugung von 3231 Eimern 1479 fl. 
58 kr. Landessteuer. 
Traun, Herrschaft. 1720 der Hauptlade Enns 
einverleibt. 1728 (Nr. 523). Bstandinhaber Franz Eyrer, 
3000 Eimer, Bieraufschlag 150 fl. 1795/97 (Nr. 4) Herr¬ 
schaft: 6566 Eimer, 3055 fl. 5 kr. Bieraufschlag. 
Ebelsberg, Herrschaft. 1720 der Hauptlade 
Enns einverleibt (Beilage 9). 1728 (Nr. 487) Johann 
Wilhelm Khönig. Pfleger. 3600 Eimer. 180 fl. Bier¬ 
aufschlag. 1795/97 (Nr. 5) Bierausstoß 8602 Eimer, Bier¬ 
aufschlag 2481 fl. 6 kr. 
Spielberg, Herrschaft (Gern. Enns). 1720 
der Hauptlade Enns einverleibt, sonst bereits im Mühl¬ 
viertel L B. H. Perg beschrieben. 
Stein, Herrschaft (Gern. St. Marien-Nöstlbach). 
zu St. Florian gehörig. 1720 der Hauptlade Enns ein¬ 
verleibt. 1795/97 (Nr. 107) 2533 Eimer Bierausstoß, 1057 fl. 
11 kr. Bieraufschlag. 
Gschwendt, Gern. Neuhofen a. Kr., herrschaftlich, 
später freieigentümlich. 1728 (Nr. 512). Der Pfleger der 
Herrschaft bezahlt 63 fl. Aufschlag für 1260 Eimer. 
1795/97 (Nr. 126). Joh. Michael Lang: 3685 Eimer, 
1538 fl. 50 kr. 
Enns. Sitz der Hauptlade der Brauzunft für das 
Traunviertel. Im Jahre 900 vom Hochstift Passau als 
.,Anesapurhc“ begründet, Stadtrecht 1212; bereits im 
Jahre 1244 begabt Friedrich II. von Babenberg die Stadt 
mit dem Meilenrechte: Sonntags mußten im Umkreise von 
1 Meile um die Stadt alle Märkte ruhen, keine Schenken, 
nur die Wirte der Stadt durften offen halten (Ober- 
leitner 63, Schicker 68, S. 26). Das Meilenrecht besagt, 
daß die Bürger der Stadt auch Braurechte zu verteidigen 
hatten, also auch Biersiedereien betrieben. 
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