Volltext: Rohrbach - Berg

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ROHRBACH IM 16. UND 17. JAHRHUNDERT 
Während wir im ganzen Mittelalter (Zeit vor 1500) weder 
einen Plan noch ein Einwohnerverzeichnis von Rohrbach 
haben, fließen die geschichtlichen Quellen mit dem Beginn 
der Neuzeit reichlicher. Die Herrschaften waren groß und 
unübersichtlich, der Besitz durch viele Käufe und Tausch- 
aktionen, Stiftungen und Versetzungen zu einem verworrenen 
Knäuel geworden. Es mußten deshalb Verzeichnisse der 
Untertanen und der von diesen zu fordernden Abgaben (Ur 
bare) angelegt werden. Ein erstes Urbar der Herrschaft Fal- 
kenstein ist vom Jahr 1529 erhalten; es zählt ' 43 Burgrechte; 
dieses Urbar befindet sich im Hofkammerarchiv in Wien. 1 
Ein undatiertes Urbar der Herrschaft Falkenstein im Stifts- 
archiv Schlägl ist wohl dadurch entstanden, daß am 7. Juni 
1570 eine Kommission die Rohrbacher Bürger in Falkenstein 
"examiniert" hat, um die Steuern und Abgaben den neuen 
Bedingungen anzupassen, nach diesen Besprechungen ist die- 
ses Urbar wohl noch im Jahr 1570 neu zusammengefaßt wor- 
den und wird deshalb als Urbar von 1570 bezeichnet. Dieses 
Urbar nennt die vollständige Serie der "behausten Güter im 
Markt Rahrbach", führt die Namen der Eigentümer an und 
verzeichnet genau die Besitzgröße und die zu fordernden Ab- 
gaben. 2 
 
1) Vgl. Nößlböck, Rohrbach 17, 42. Die Einsicht in dieses Urbar brach- 
te aber nicht die erwünschten Daten. Dieses Urbar bringt noch nicht 
ein systematisches Verzeichnis der Hausbesitzer, sondern lediglich 
regestenartige Angaben über Kauf- und Tauschaktionen von Gütern, 
Diensten, Zehenten und ähnlichen Inhalten, jedoch ohne erkennbare 
Systematik. (Für die rasche Besorgung des Mikrofilmes sei dem Hofkammer 
archiv, Leitung Hofrat Dr. Gottfried Mraz, höflichst gedankt). 
2) Eine Gleichschrift dieses Urbars befindet sich im Hofkammerarchiv 
Wien, und dieses Urbar ist datiert mit dem 28. Juni 1370. (Auch 
für den Mikrofilm dieses Urbars sei Hofrat Dr. G. Mraz der verbind- 
lichste Dank ausgesprochen). Eine große Enttäuschung bedeutete das 
Urbar von 1608 aus dem Hofkammerarchiv in Wien; dieses bringt näm- 
lich nicht die Hausbesitzer vom Jahr 1608, sondern ist lediglich eine 
Abschrift des Urbars von 1370.
	        
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