Volltext: Rohrbach - Berg

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Zu dieser Kartenskizze 
Die Grenzziehung stützt sich auf die Zugehörigkeit der Häu- 
ser zur Herrschaft. Die ursprüngliche Herrschaft war zwei- 
felsfrei Falkenstein, die den Markt später einer Art Selbst- 
verwaltung übergab, aus der dann 1788 das Ortsgericht 
Rohrbach und der Magistrat wurde; dieses steht als Herr- 
schaft im alten Grundbuch. 
Doch die Urbare der Herrschaft Falkenstein führen Rohr- 
bach als Markt in ihrem Herrschaftsbereich, nicht nur das; 
das Urbar von 1570 führt an erster, prominenter 
Stelle nach dem Markt Hofkirchen sogleich die “Behausten 
Güter im Markt Rohrbach“ an, und erst später folgen die 
Pfarren Pfarrkirchen, Lembach, Wildenranna und Putzleins- 
dorf. Aus dieser Wichtigkeit Rohrbachs für die Herrschaft 
Falkenstein ergibt sich: Aus dem Marktgebiet hätten sie 
niemals etwas verkauft oder an eine andere Herrschaft ver- 
tauscht. Folglich kann die Grenze als gesichert gelten. Auch 
die anderen benachbarten Herrschaften haben über ihre Gü- 
ter in der Nähe des hoffnungsvollen Marktes besonders ge- 
wacht und diese niemals veräußert. 
Nur so ist der Einsprung an der heutigen Bahnhofstraße (Nr.3, 
Rohrbach 29) zu erklären: Das Baderhäusl am “Rohrbach“ ge- 
hörte zur Herrschaft des Schlosses Berg, die den Markt bei 
nahe rundum eingeschlossen hat. 
Im Südosten von Rohrbach war es ähnlich: Das Gebiet beim 
Bach, der “die Wäsch" gespeist hat, gehörte schon vor der 
Marktgründung zur Herrschaft Götzendorf, sodaß Rohrbach 
von drei Seiten arg eingeengt war; besonders nachteilig war 
die Tatsache, daß beide Bäche nicht zum Markt gehörten, 
sodaß die Trink- und Nutzwasserversorgung niemals autark 
funktionieren konnte. 
Die auf der Kartenskizze vorgeschlagene Haus-Numerierung 
basiert auf der Tatsache, daß im Urbar von 1570 die Häuser 
Nr. 5 und 6 im Vergleich zu den anderen “Burgrechten“ nur 
die halbe Wiesenfläche besaßen. Das ist dadurch leicht zu
	        
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