3. Teil, Nr. 22
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Gr. Pol., Bd. IV, Nr. 858
Text des zweiten Dreibundvertrages vom 20. Februar 1887
Ausfertigung
(Übersetzung) x
Ihre Majestäten
der Kaiser von Deutschland, König von Preußen,
der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Aposto-
lischer König von Ungarn, und 1
der König vonItalien,
von dem Wunsche beseelt, die zwischen ihren Staaten und Re-
gierungen durch den in Wien am 20. Mai 1882 geschlossenen Ver-
trag hergestellten Bande aufrechtzuerhalten, haben beschlossen, seine
Dauer durch einen Zusatzvertrag zu verlängern und zu diesem
Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt: , n
Seine Majestät der Kaiser von Deutschland, König von
Preußen:
den Herrn Otto Fürsten v. Bismarck, preußischen Ministerpräsi-
denten, Kanzler des Reiches; 1
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böh-
men usw. und Apostolischer König von Ungarn:
den Herrn Emmerich Grafen Szechenyi de Särväri Felsö-Videk,
diensttuenden Kammerherrn und Geheimen Rat, seinen außerordent-
lichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem
Kaiser von Deutschland, Könige von Preußen; a
Seine Majestät der König von Italien: 1
den Herrn Eduard Grafen de Launay, seinen außerordentlichen
und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Kaiser
von Deutschland, Könige von Preußen.
Diese haben, mit Vollmachten ausgestattet, die in guter und
schuldiger Form befunden worden sind, sich über folgende Artikel
geeinigt:
Artikel I
Der zu Wien am 20. Mai 1882 zwischen den Signatarmächten
des gegenwärtigen Zusatzvertrages geschlossene Bündnisvertrag
wird bestätigt und bleibt in seiner ganzen Ausdehnung bis zum
30. Mai 1892 in Kraft.
Artikel II
Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationen
in Berlin innerhalb fünfzehn Tagen oder früher, wenn es tunlich ist,
ausgetauscht werden. yE 1 1
Zu Urkund dessen haben die wechselseitigen Bevollmächtigten
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