Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

I. 
Einleitung. 
Pflicht des Staates, für die Militärpersonen 
und deren Hinterbliebene, welche durch Krieg 
Schaden leiden, zu sorgen, ist eine unwider¬ 
sprochene; zunächst gegenüber denjenigen 
Schichten, für welche der Militärdienst ein wirtschaftlicher Beruf 
ist, dann aber auch für diejenigen, welche aus ihrem bürger¬ 
lichen Berufe heraus zur Verteidigung des Vaterlandes zwangs¬ 
weise aufgerufen wurden oder mit Zustimmung des Staates 
sich freiwillig derselben gewidmet haben. Daneben geht 
die weitere Verpflichtung, daß für die auf den heimischen 
Kriegsschauplätzen entstandenen Sachschäden weitgehende 
Beihilfe des Staates gewährt werde; diese Angelegenheit 
aber betrachten wir als außerhalb des Kreises unserer 
Erörterungen liegend und haben dieselbe nur der Vollständig¬ 
keit halber hier erwähnt. 
Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden und ihre Hinter¬ 
bliebenen hat eine Reihe von Fragen ausgelöst, welche einer 
großzügigen Lösung bedürfen. Alles, was diesen Weltkrieg 
betrifft, bewegt sich nach Zeit, Raum und Aufwand in uner¬ 
wartet großen Dimensionen, so auch die Kriegsfürsorge. Dem 
gegenüber ist aber auch die durch die Not ausgelöste Energie 
zur Bekämpfung der furchtbaren Kriegsübel in unerwarteter 
Weise gestiegen und sind mit der erwiesenen, ungeahnt großen 
Leistungsfähigkeit und allgemeinen Zuversicht bestehende Be¬ 
denken und Besorgnisse wesentlich abgeschwächt. 
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