Volltext: Gedenket der vorigen Tage!

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Religion anzusehen ist, wo hingegen bei einem protestantischen 
Vater und katholischen Mutter sie dem Geschlecht zu folgen 
haben. 
7. Können die Akatholici znm Häuser- und Güterkauf, 
zu dem Bürger- und Meisterrechte, zu akademischen Würden 
und Civilbedieustungen in Hinkunft dispensando zugelassen 
werden und sind diese zu keiner andern Eidesformel, als zu 
derjenigen, die ihren Religionsgrundsätzen gemäß ist, weder zu 
Beiwohnung der Prozessionen oder Funktionen der dominanten 
Religion, wenn sie nicht selbst wollen, anzuhalten. 
Es soll auch ohne Rücksicht ans den Unterschied der Re¬ 
ligion in allen Wahlen unb Dienstvergebungen, wie es bei 
Unserem Militär täglich ohne mindesten Anstand und mit 
vieler Frucht geschieht, auf die Rechtschaffenheit und Fähigkeit 
der Kompetenten, daun aus ihren christlichen uud moralischen 
Lebenswandel lediglid) der genaue Bedacht genommen werden; 
derlei Dispensationes zu Professionen, dann zum Bürger- und 
Meisterrechte sind bei den nnterthänigen Städten durch die 
Kreisämter, bei den künigl. und Leibgedingstädteu aber, da wo 
Landeskümmerer sind, durch diese, und wo sich keine befinden, 
durch Unsere Landeshauptmannschast ohne alle Erschwerung zu 
ertheilen. 
Im Falle aber bei den angesuchten Dispensationen sid) 
Anstände, wegen welcher selbe abzuschlagen erachtet würden, er¬ 
geben sollten, ist hievon jedesmal die Anzeige una cum motivis 
an Unsere Landeshauptmannschast und von dieser an Uns zu 
Einholung Unserer höchsten Entschließung zu erstatten. 
Wo es aber um das jus incolatus des höhern Standes 
ZU thun ist, da ist die Dispensation nach vorläufig vernom¬ 
mener Landesstelle von Unserer böhmisch- und österreichischen 
Hofkanzlei zu ertheilen. 
Wornach sich also Jedermann zu achten und zu richten 
wissen wird, denn hieran geschiehet Unser gnädigster Wille und 
Meinung. 
Gegeben rc. re. Wien, am 13. Oktober 1781. 
Josef. Henr. Comes a Blümegen rc. 
Heinr. Graf von Auersperg. 
Maria Josef Graf von Auersperg. 
Ad. mand. 8. C. R. Ap. Maj. pr. 
Fr. Jos. von Heinke. 
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