Volltext: Gedenket der vorigen Tage!

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In Ansehung des Bethauses befehlen Wir ausdrücklich, 
daß, wo es nicht schon anders ist, solches kein Geläute, keine 
Glocken, Thürme und keinen öffentlichen Eingang von der 
Gasse, so eine Kirche vorstelle, haben, sonst aber wie und von 
welchen Materialien sie es bauen wollen, ihnen freistehen, auch 
alle Admiuistrirnng ihrer Sakramente und Ausübung des Got¬ 
tesdienstes sowol in dem Orte selbst, als auch deren Ueber- 
briugnng zu den Kranken in den dazu gehörigen Mlialen, 
dann die öffentlichen Begräbnisse mit Begleitung ihres Geist¬ 
lichen vollkommen erlaubt sein soll. 
2. Bleibet denenselben unbenommen, ihre eigenen Schul¬ 
meister, welche von den Gemeinden zu erhalten sind, zu be¬ 
stellen, über welche jedoch Unsere hierlündige Schnldirektion, 
was die Lehrmethode und Ordnung betrifft, die Einsicht zu 
nehmen hat. Jngleichen bewilligen Wir: 
3. Den «katholischen Inwohnern eines Orts, wenn selbe 
ihre Pastoren dotireil und unterhalten, die Auswahl derselben, 
wenn aber solches die Obrigkeiten ans sich nehmen wollen, 
hatten sich diese des Juris prüsentandi allerdings zu erfreuen, 
jedoch behalten Wir Uns die Konfirmation dergestalten bevor, 
daß, wo sich protestantische Konsistorien befinden, diese Konfir¬ 
mationen durch selbe, und wo keine sind, solche entweder durch 
die im Teschnischen oder durch die in Ungarn schon bestehen¬ 
den Konsistoria ertheilt werden, in so lang, bis nicht die Um¬ 
stände erfordern, in den Ländern eigene Konsistoria zn errichten. 
4. Die Jura Stolae verbleiben so wie in Schlesien dem 
Parooho ordinario vorbehalten. 
5. Wollen Wir die Judikatur in den das Religions¬ 
wesen der Akatholikornm betreffenden Gegenständen Unserer 
politischen Landesstell mit Zuziehung eines oder des andern 
ihrer Pastoren und Theologen gnädigst aufgetragen haben, von 
welcher nach ihren Religionssätzen gesprochen und entschieden 
werden, hierüber jedoch der weitere Rekurs cut Unsere jpofftdl 
frei stehen soll. , 
6. Hat es bei Ausstellung der blshero gewöhnlich ge¬ 
wesenen Reversen , bei Heirathen von Seite der Akatholikornm 
wegen Erziehung ihrer (zu) erzeugende» Kinder in der römisch- 
katholischen Religion von nun an gänzlich abzukommen, da bet 
einem katholischen Vater alle Kinder in der katholischen Religion 
sowol von inänn- als weiblichen Geschlecht ohne Anfrag zu er¬ 
ziehen sind, welches als ein Prärogativ um der Dominanten
	        
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