Volltext: Gedenket der vorigen Tage!

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cs bis auf Josef II. der Ruhe und dem Interesse ihrer Länder 
nicht angemessen, den Akatholikeu die freie Religionsübung und 
den Katholiken den Ueber tritt zur «katholischen Religio» zu 
gestatten." (Helsert, Rechte der Akatholikeu Seite 1). — 
Als Kaiser Josef II. (am 29. November 1780) zur Regierung 
gelangte, „hatten sich die Begriffe und Umstände bereits so 
geändert, daß andere Anordnungen in dieser Rücksicht nicht 
nur zulässig, sondern sogar Vortheilhaft erschienen." (Helsert 
a. a. O.) Josef II. war ein Monarch, der mit einem hoch¬ 
gebildeten Geist ein Herz vereinte, das voll und warm dem 
Volk und seinen Bedürfnissen entgegenschlug. Sofort nach 
feiner Thronbesteigung begann er jene freiheitlichen Reformen 
auf dem Gebiete des Staats- und Kirchenwesens, deren Geist 
und Grundsätze man unter dem Namen I o s e s i n i s m n s 
begreift und einerseits so freudig begrüßt, andererseits so bitter 
bekämpft hat, bis sie in der Gegenwart zur vollen Ausreise 
gelaugten. 
Unter Josefs II. Scepter erstand, wohl anfänglich in 
ihren Rechten enge begrenzt, aber doch zum Leben, eine 
evangelischeKirche in Oesterreich, und die so lange 
bedrängten und bedrohten Bekenner der evangelischen Lehre 
waren auch um die geringere Freiheit dem gütigen Gott und 
dem huldreichen Kaiser dankbar mit Thränen der Freude. — 
Mittels Hosdekret vom 30. Juni 1781 hatte Josef II. das 
„Religionspatent" aufgehoben und damit angeordnet, daß hin¬ 
fort in keinem Stücke, außer daß die Letzteren kein öffent¬ 
liches Religionsexerzitinm haben, ein Unterschied 
mehr zwischen katholischen und protestantischen Unterthanen 
gemacht werden sollte; schon 3>/s Monate daraus brach der 
Kaiser auch diese Schranke und erließ am IB. Oktober 1781 
folgendes 
Wir Joses der Zweite von Gottes Gnaden 
erwählter römischer Kaiser, zn allen Zeiten Mehrer des Reichs, 
König in Germanien, zn Jerusalem, Ungarn, Böheim, Dal¬ 
matien, Kroatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien rc. rc. 
Erzherzog zu Oesterreich rc. rc. Herzog zu Burgund, zu Loth¬ 
ringen, zu Steier, zu Käruthcu und zu Kraut; Großherzog 
zu Toskana, Großfürst zu Siebenbürgen, Markgraf zu Mähren, 
Herzog zu Brabant, zu Limburg, zu Luxemburg und zu Geldern,
	        
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