Volltext: Gedenket der vorigen Tage!

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sprang, rührte sich auch in dieser Gemeinde, und gerade hier 
besonders lebendig, die Frage nach der Berechtigung der Ab¬ 
gaben, welche die katholische Geistlichkeit von den evangelischen 
Grundbesitzern beanspruchte. 
Bon 34 evangelischen Grundbesitzern in Wald bezog aus 
alter Zeit her der katholische Pfarrer eine Sammlung von 
Hafer, Brot, Käse und Flachs; die Sammlung war äußerst 
regellos vertheilt, so daß z. B. zwei Bauern mit je 8 fl. 
direkter landesfürstl. Steuer in den Abgaben jährlich jeder 
auf 14 fl. zu stehen kamen. Die Forderungen streckten sich 
über die Ministerialverordnung vorn 30. Januar 1849 und auch 
über den § 13 des Protestantenpatentes hinüber, und mögen, 
wohl ohne weit zu irren, als Ketzerstrafe gegolten haben, da 
gerade jene Häuser am meisten belastet erschienen, die nachgewie¬ 
senermaßen st o ck lutherischen Leuten gehörten. Die Rückstände 
wurden mit Gewalt eingetrieben, wobei es in einem Falle selbst 
zu sehr weiten Griffen über das Maß des Gehörigen kam. 
Art. 9, 11, 16 des interkonfessionellen Gesetzes vom 
25. Mai 1868 R.-G.-Bl. Nr. 49 machten die Thüre zu, 
und alle Instanzen der Verwaltung beschieden den katholischen 
Pfarrer fowol bezüglich der Leistung als der Ablösung solcher 
Abgaben zu Gunsten der Evangelischen. Trotzdem hat der 
Psarrvikar von Wald im Jahre 1878 bei der angemeldeten 
Ablösung die evangelischen Besitzer mit einbezogen; diese wurden 
von der k. k. Bezirkshauptmannschaft ausgeschieden und der 
Psarrvikar nach dem Wortlaute des Gesetzes auf den Rechts¬ 
weg verwiesen. Da es sich um eine Ablösungssumme von 
3980 fl. handelte, konnte der geistliche Herr nicht umhin, diesen 
Weg zu betrete». 
Indessen ging, von äußeren Beunruhigungen nicht ge¬ 
hemmt, das innere Leben der Gemeinde seinen Gang. — Das 
Pfarrhaus erhielt im Sommer 1863 die letzte Vollendung 
und den endlichen inneren Ausbau durch Umwandelung einer 
»och uugetüucht gebliebenen „Rollkammer" in ein freundliches 
helles Zimmer, das bald eine besondere Verwendung finden 
sollte, als Wohnzimmer des Vikar's. — Seit 1857, da 
Herr Vik. Häupter nach Fessernitz übersiedelt war,*) hatte der 
Pfarrer von Wald das mühevolle Seelsorgeramt in der sich 
fort und fort ausbreitend eit Gemeinde allein zu versehen und 
*) s. Gaishorn.
	        
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