Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

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der eventuellen Besetzung serbischen Gebietes mit ihr ins Ein¬ 
vernehmen setzen müßten. 
Im übrigen beabsichtige die königlich italienische Regierung, in 
dem eventuell bewaffneten Konflikt zwischen Österreich-Ungarn und 
Serbien eine freundschaftliche und den Bündnispflichten entsprechende 
Haltung einzunehmen. 
ad i 
Vorstehendes zu Euer Exzellenz streng vertraulicher Informa¬ 
tion, wobei ich bemerke, daß ich noch keine Gelegenheit gefunden 
habe, Herzog Avarna unseren Standpunkt gegenüber seiner obigen 
Erklärung darzulegen. 
Da es heute noch ungewiß ist, ob und in welchem Ausmaße wir 
uns zu einer provisorischen Besetzung serbischen Gebietes veranlaßt 
sehen werden, schiene mir eine Diskussion über diesen Gegenstand ver¬ 
früht, und werde ich bestrebt sein, eine solche vorläufig noch hinaus¬ 
zuschieben. 
Euer Exzellenz wollen indessen Gelegenheit finden, sich Marquis 
di San Giuliano gegenüber dahin zu äußern, daß die schon jetzt er¬ 
folgte Ankündigung einer freundschaftlichen und den Bundespflichten 
entsprechenden Haltung Italiens mich auf das angenehmste be¬ 
rührt hat. 
ad 2 
Euer Exzellenz wollen Vorstehendes Herrn von Jagow streng 
vertraulich mitteilen und bemerken, daß ich die schon jetzt erfolgte 
Ankündigung einer freundschaftlichen und den Bundespflichten ent¬ 
sprechenden Haltung Italiens mit aufrichtiger Befriedigung begrüße. 
Weiters wollen Euer Exzellenz bemerken, daß ich noch keine 
Gelegenheit, gefunden habe, Herzog Avarna unseren Standpunkt 
gegenüber der italienischen Interpretation des Artikels VII darzu¬ 
legen. Wie der deutschen Regierung bekannt, differiert derselbe in 
gewissem Sinne von der italienischen Auffassung. Wir beabsichtigen 
jedoch nicht, diese Kontroverse gegenwärtig in Diskussion zu stellen, 
um unfruchtbaren Auseinandersetzungen und bedenklichen Wei¬ 
terungen auf diesem Gebiete aus dem Wege zu gehen. Wir wollen 
vielmehr die italienische Regierung darauf aufmerksam machen, daß, 
bei dem Umstände, als eine Okkupation serbischen Gebietes unserer¬ 
seits nicht in Aussicht genommen sei (vorübergehende Kriegsopera¬ 
tionen können natürlich nicht als Okkupation— auch nicht als pro¬ 
visorische Okkupation — betrachtet werden), die Kompensationsfrage 
selbst vom italienischen Gesichtspunkte aus der Aktualität entbehre. 
Da es heute noch ungewiß ist, ob und in welchem Ausmaße wir 
uns zu einer provisorischen Besetzung serbischen Gebietes veranlaßt 
sehen werden, scheine mir eine Diskussion über diesen Gegenstand 
verfrüht, und werde ich bestrebt sein, eine solche vorläufig noch hin¬ 
auszuschieben.
	        
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