Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

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Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Rom und Berlin 
Wien, den 26. Juli 1914 
Adresse : 
1. Herr von M é r e y in Rom, Nr. 3567. 
2. Graf Szôgyény in Berlin, Nr. 3568. 
Geheim 
i 
Mit Erlaß Nr. 3437 vom 20.1. M.1 sind Euer Exzellenz die Argu¬ 
mente bekanntgegeben worden, deren wir uns zu bedienen hätten, falls 
von italienischer Seite versucht werden sollte, auf Grund einer will¬ 
kürlichen Interpretation des Artikels VII des Dreibundvertrages 
unserer Aktion gegen Serbien Schwierigkeiten in den Weg zu legen. 
Euer Exzellenz ist es ferner auch bekannt, daß es mir nicht 
wünschenswert erscheint, durch eine Diskussion, die wenig Aussicht 
hat, zu einem befriedigenden Ergebnis zu führen, eine gereizte Stim¬ 
mung zwischen Wien und Rom eintreten zu lassen. 
Es muß indessen mit der Möglichkeit einer Insistenz seitens der 
italienischen .Regierung gerechnet werden, und scheint es mir nicht 
ausgeschlossen, daß Marchese di San Giuliano versuchen sollte, unsere 
Haltung während des libyschen Krieges als eine die italienische Aktion 
behindernde darzustellen und unseren damaligen Hinweis auf Ar¬ 
tikel VII für seine Zwecke zu benützen. 
Die Frage der Auslegung des Artikels VII in der Hinsicht, ob 
die Territorien der Balkanstaaten unter die Bestimmungen dieses Ar¬ 
tikels fallen, hat mit jener nichts gemein, ob die Anwendbarkeit des 
Artikels auf die von Italien besetzten Inseln des Ägäischen Meeres 
eine gerechtfertigte gewesen wäre oder nicht. Um was es mir aber 
im gegenwärtigen Momente zu tun ist, das ist, daß wir einen even¬ 
tuellen Vorwurf Italiens — wenig bundesfreundlich gehandelt zu 
haben — auf das entschiedenste zurückweisen. 
Zu diesem Zwecke scheint es mir wünschenswert, Euer Exzellenz 
in kurzer Zusammenfassung die von uns " während des libyschen 
Krieges eingenommene Haltung in Erinnerung zu bringen. 
Obwohl Herzog Avarila am 26. September 1911 im Auftrage 
seiner Regierung erklärt hatte, Italien werde es sich angelegen sein 
lassen, die Aktion auf das Mittelm.eer zu beschränken, und nichts 
unternehmen, was gegen seine bisherige Politik, die Erhaltung des 
status quo am Balkan, verstoßen würde, hat sich Marchese di San 
Giuliano schon einen Monat später auf den Standpunkt gestellt: 
1 Siehe I, Nr. 32.
	        
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