Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Gattung besitzen unci was dieselben von jeder Gattung Getreid; 
auch an Heu und Strohe vorrätig haben. 
Die grundbaren Untertanen betragen: 
¡ Häuser 
Familien 
männliche 
weibliche 
verheirat. 
ledige 
männl. 
weibl. 
männl. 
weibl. 
Amt Manerkirchen . 
139 
76 
461 
462 
176 
199 
285 
263 
„ Weng .... 
49 
21 
166 
178 
64 
64 
102 
114 
„ Altheim . . . 
69 
15 
226 
218 
84 
77 
142 
141 
„ Leitrachstetten 
321 
182 
1177 
1198 
456 
458 
721 
740 
„ Roßbach . . . 
55 
17 
186 
188 
63 
63 
123 
125 
Die freieigenen Untertanen betragen: 
Amt Manerkirchen . 
36 
22 
125 
154 
50 
58 
75 
96 
„ Weng .... 
9 
10 
39 
36 
15 
15 
24 
21 
„ Altheim . . . 
13 
4 
45 
46 
14 
16 
31 
30 
„ Leitrachstetten 
12 
6 
40 
47 
17 
17 
23 
30 
„ Roßbach . . . 
7 
4 
33 . 
26 
9 
9 
24 
17 
77 
46 
282 
309 
105 
115 
177 
194 
Laut der gefertigten Inventare war Valentin Ziegler schon 
1793 Landrichter. 
Tabelle Nr. IX. 
Ausweis S 
über die bei der k. k. Kameralherrschaft Mattigkofen befindliche 
grundbare behauste Untertanen, deren Besitz und dessen jähr¬ 
liche Erträgniß, der hierauf haftenden Giebigkeiten und grund- 
bücherlich vorgemerkten Schulden. 
I. Hofamt 234. 
II. Amt Uttendorf 235—257. 
Haunspergerische Lehen 258—265. 
Mattigkoferische Lehen 266—268. 
III. Amt Riezing oder Pergheim in Appelhausen, Hopfen¬ 
berg, Außerbirach; Großgallern 269—276.
	        
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