Volltext: Inviertel und Mondseeland

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liehe Richter. [von Weilhart] um den Tocl gerichtet hat,. über¬ 
lassen.1 Bisher stand dem Hochstifte in Obernberg nur Hof¬ 
markgerechtigkeit zu; das Geding und Recht wurde mit In¬ 
sassen des Marktes und des Burgfriedens; auch mit dem Mauter 
und den Burghütern besetzt, wie uns der Gerichtsbrief des 
Stefan Uttendorfer, Richters zu Obernberg, 1403. 21. I.2 unter¬ 
richtet. Das Zugeständnis der hohen Gerichtsbarkeit führte 
nach unzähligen Streitigkeiten zur Ausbildung der Territorial¬ 
hoheit des Hochstiftes über Markt und Burgfrieden, der nun 
eine Enklave im Gebiete des Gerichtes Niederweilhart bildete; 
die sogenannte Köpfstatt außerhalb des Marktes oben am Berge 
nächst der Straße wird hoch gezeigt. Ein in der passauischen 
Registratur des Bezirksgerichtes Obernberg erhalten gebliebener 
Kriminalprozeß gegen Gabriel Silberleitner , und Wolf Gruber 
wegen Viehdiebstähle £ibt verschiedene interessante Aufschlüsse.3 
1 Erläuterungen S. 25 Sp. 1. Ich kann außer dem im Text Bemerkten 
in allem Übrigen auf K. Meindl, Gesch. von Obernberg, Linz 1875, ver¬ 
weisen. 
2 Orig. im Pfarrhofe Obernberg. 
3 Die Täter, wovon der erste, nachdem er das Soldatenquartier im Lande 
ob der Ens nicht länger habe aushalten können, von Parschalchen bei 
Grieskirchen flüchtig geworden, der zweite Wolf Huber aus Eck, Pf. 
Grieskirchen war, wurden am 18. Mai 1650 im Markte Obernberg 
arrestirt, am nächsten Tage vom Marktgerichte vernommen und am 
21. Mai ,an das von alters hero gebräuchige Ort' dem Pfleggerichte 
(Pfleger Alexander Freiherr von Schwendi) gestellt und übergeben. So¬ 
wohl dem gütigen Examen als auch der Tortur (Aufziehen und Anlegen 
des Eisenstiefels) hatten der Marktrichter und zwei Ratsmänner anzu¬ 
wohnen; die Tortur wurde vom Hofrate in Passau anbefohlen. Der 
Marktrichter Georg Andißner, der um Verleihung des Blutbannes an¬ 
suchte, wurde vom Hofrate (6. Juli) abgewiesen, weil der Bannrichter 
bei dem Malefizrecht das Urti fällt und den Stab bricht, während der 
Marktrichter sich allein beisitzweise gebrauchen lasse. Im stillen Malefiz- 
rechte am 6. Juli wurde nach zweimaliger Umfrage von den sechs 
Rechtsprechern des Rats — einer nach dem andern — erkannt, daß 
Georg Silberleitner vermög kais. Caroli gegebenen Rechten am Galgen 
vom Leben zum Tod solle gericht werden, wozu die Sechs des äußern 
Rat und die Drei des Ausschusses der Gemein zustimmten. Das Urteil 
wurde vom Pfleggerichte dem Hofrate vorgelegt und im Falle der Be¬ 
stätigung um "Verschaffung des Freimanns und des Bannrichters auf. 
23. Juli zum offenen Malefizrechten und zur Exekution gebeten. Der 
Hofrat resolvierte am 18. Juli, daß es bei dem schriftlichen Urteil sein 
Verbleiben habe, ,alß werdet Ihr (Pfleger) solches zur gebührenden 
Exekutionv gelangen und was Urti und Recht mit sich gebracht, voll-
	        
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