Volltext: Inviertel und Mondseeland

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dadurch erscheint die Echtheit der Reichersb erger Urkunde 
ziemlich sicher. Die erste Hand, welche meines Erachtens 
keinerlei auffällige oder nicht zeitgemäße Merkmale in ihrer 
Schrift aufweist, läßt sich mit Bestimmtheit nicht feststellen. 
Vermutlich dürfte es eine Empfängerhand sein. Die Handlung 
der Urkunde spielte sich in Straßkirchen ab, dort waren der 
Bischof und die Zeugen zugegen. Bis auf die Unterschriften 
der Kanoniker und die Datierung dürfte nun ein Reichers- 
berger Schreiber die Urkunde fertig geschrieben haben, auch 
die Handlungszeugen wurden von ihm eingetragen, dann erfolgte 
die Fertigstellung in Passau, auf die bezieht sich offenbar die 
Tagesdatierung mit data Patauie etc. Auch das vom ersten 
Schreiber gezeichnete Benevalete scheint ein Hinweis auf einen 
Reichersberger Schreiber. Das Benevalete kommt in Passauer 
Urkunden sonst nie vor, wohl aber in Salzburger erzbischöf¬ 
lichen Urkunden, deren Reichersberg eine ganze Anzahl aus 
dieser Zeit besitzt; aus einer solchen konnte ein Schreiber 
des Klosters leicht ein Muster entnehmen. Inhaltlich wird die 
Urkunde übrigens auch durch die Eintragung im Reichers- 
berger Traditionskodex (O.-ö. U.-B. I. 306), die genau dasselbe 
wie die Urkunde enthält, gesichert. Die Datierung zu 1155 
dürfte mit Rücksicht auf das angegebene Pontifìkatsjahr VI 
richtig sein, auf die fehlerhafte Berechnung der Indiktion wird 
man erfahrungsgemäß nicht zu viel Gewicht legen dürfen/ Das 
Siegel fehlt, obwohl die Einschnitte für dasselbe vorhanden sind. 
Herr Dr. Groß glaubt, daß die Datierung 1152 in den 
Reichersberger Anualen doch wahrscheinlich auf einen Irrtum 
des Annalisten zurückgehen dürfte, obwohl nicht ausgeschlossen 
sei, daß die ganze Tauschhandlung erst nachträglich beurkundet 
wurde und der Annalist in Kenntnis dieser Tatsache das Datum 
abänderte. Herr Prälat Meindl bemerkt, daß der Gang der 
Tauschhandlung gegen eine Irrung des Annalisten spreche, die 
Verhandlungen über das zweite Tauschgeschäft um Münsteuer 
fanden schon 1153 statt und die Bestätigung des Bischofs Eber¬ 
hard von Bamberg datiere vom 19. November 1154. 
Wäre die Handschrift Gewolds noch vorhanden, so ließe 
sich darüber Sicherheit gewinnen, wenn die Eintragung keine 
gleichzeitige, sondern eine spätere Hand erweisen würde; für 
den Zweck meiner Arbeit genügt jedoch der Nachweis, daß 
die Urkunde aus der Mitte des 12. Jahrhunderts stammt, da
	        
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