Volltext: Inviertel und Mondseeland

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veränderter Form wiedergebe. Die Leser werden sich über die 
Anschauungen hüben und drüben selbst ein Urteil bilden. Ich 
die Reste der Slawen in jener Gegend im 13. Jahrhundert verschwun¬ 
den seien und die Kolonisation des Landes bis zum rechten Moldauufer 
von Österreich aus durch den bayerischen Stamm geschehen sei, wie 
die Ortschaft Ottenschlag bezeuge, die zwischen 1230—1240 von Ulrich 
von Lobenstein gegründet worden sei. St. berufe sich für seine Meinung 
auf die Bezeichnung der Niederung am Flusse Jezka (die deutsche Be¬ 
zeichnung Iglbach ignoriert er) als bayerische Au, obwohl die Alten 
diesen Namen nicht kennen und man nicht wisse, ob damit eine baye¬ 
rische oder eine bäuerliche (!) Au gemeint sei. St.s Behauptungen gegen¬ 
über zeigen Namen wie Hradisch, Racin und die tschechischen Bezeich¬ 
nungen deutscher Orte südlich yon der Moldau, wie Drkolna, Vyssi 
Brod, Dvoristë Horní, Svetlá u. a., daß die Besiedlung von Norden er¬ 
folgte. Betreifs solcher doppelt bezeichneter Ortschaften müsse man 
Lippert (Sozialgesch. Böhmens) beipflichten, daß erst die zweite, jüngere 
Besiedlung deutsch war. Die von bayerischen Kolonisten gegründeten 
Orte wie Ottenschlag hätten überhaupt keine tschechischen Bezeich¬ 
nungen. 
Hierauf wendet er sich gegen St.s Behauptung, daß die Grenze 
Böhmens gegen Österreich und Bayern bis 1255 das rechte Ufer der 
Moldau gebildet habe. Die von St. hiefür angeführten Urkunden für 
St. Florian'von 1110, 1115, 1122 und besonders von 1208 erklärt er für 
unterschoben. Von Herrschaften des Klosters St. Florian in Südböhmen 
sei nichts bekannt, die Stelle usque ad fluvium Wolta in der Urkunde 
von 1208 müsse interpoliert oder jenen älteren falschen Urkunden ent¬ 
lehnt sein. 
Im folgenden bezweifelt er St.s Behauptung, daß Vyssi Brod (den 
Namen Hohenfurt ignoriert er), welches schon bei der Gründung des 
Stiftes 1259 Städtchen und Pfarre genannt werde, von den Bewohnern 
Lobenfelds vorlängst gegründet worden sei, ähnlich wiaDvoriste Horní, 
Myslany, Merica Superior am Cáhlauer Steg. Er bezweifelt, daß der 
Berg Hradisch der Gründungsurkunde von Stift Hohenfurt der Kreuz¬ 
berg sei, die altitudo silvae Kaplice (Kappeln ignoriert er), daß die 
Grenze über Kienberg (Loucovice) an die Moldau gegangen sei, daß 
das Gericht Yítkuv hrádek (Witigenhaus ignoriert er) erst spät zu 
Böhmen gerechnet worden sei. Der Gründungsurkünde von Vyssi Brod 
gebe St. eine von Pangerl und Peisker verschiedene Auslegung. ,Für 
uns (Mares und die Tschechen) sind St.s Ausführungen unannehmbar, 
nicht allein wegen der tschechischen Namen der Orte (siehe Certlov im 
Rosenberger Urbar von 1379), sondern auch deshalb, weil, wenn dieser 
Bezirk südlich von der Moldau zu Österreich gehört hätte, er unter die 
Jurisdiktion des Bischofs von Passau gehört haben müßte.' Hievon so¬ 
wie von einer Zuteilung desselben zu Böhmen und zur Diözese Prag 
wissen wir jedoch gar nichts, vielmehr bezeugt bei Bestätigung der 
Gründung des Klosters Hohenfurt der Bischof von Prag, daß es zu
	        
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