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Wildeneck aus die Yogtei übte; als erster Vogt wurde Ludwig
Grans der Altere, Landrichter im Weilhart, bestellt.
Das älteste Urbar von Wildeneck, ddo. Montag nach
Sonntag Trinitatis 1435, ist nur noch in reskribierter Form
(mit Weglassung des Amtes Straßwalchen) ddo. Montag nach
Egidien 15061 erhalten; ein vollständiges Verzeichnis sämtlicher
456 Vogtholden (von Salzburg und Mondsee) überliefert das am
L'Aprii 1443 aufgenommene Notariatsinstrument über die von
den ,Hefeldern£ angesprochene Gerechtigkeit an dem Huben¬
walde (heute: Huber- und Schoiberwald in der O.-G. Ober¬
hofen).2
Uber das Wolfganglandl wurde auf S. 492 das Nötige zur
Sprache gebracht.
II. Die Grafschaften im Rotgau diesseits des In.
Die Bildung kleinerer Verwaltungsgebiete, welche sich
nicht mehr regelmäßig an die alten geographischen Gaugrenzen
hielten, vollzog sich schon unter den letzten Karolingern; nur
bei dem Quinzingau werden sich am längsten die Gau- mit
den Komitatsgrenzen gedeckt haben.3
Langen-Kazbach (Chazpach) in der Pf. Gangkofen zählte ~j
im J. 927 zum Komitate des Grafen Waltilo, das westlichere
Talkoven (Tollinchova) in der Pf. Hölsbrunn zum Komitate des i
Grafen Megingoz,4 als dessen Amtsvorgänger wir jenen Grafen
Gumpold anzusehen haben, in dessen Komitate ,in pago (I)sano-
gowe' 903. 12. 8. die Orte Fraundorf bei Mitterskirch, Pfarre
Hirschhorn, und Maisbach, Pf. Unter-Dietfurt, genannt werden.5
Es stießen demnach im Isengau zwei Grafschaften zusammen.
Daibrechting, Pf. Nieder-Bergkirchen, finden wir 930 im Komi¬
tate Orendils,6 963 dagegen im Komitate des Grafen Hartwig.7
Vergabungen bei Winhering a. d. Isen 923/24, bei Rohrbach,
1 Bei der ehemaligen Herrschaft Mondsee sowie im Hofkammerarchive.
2 Abschrift im Linzer Museum, auf der Chmel leider nur bemerkte:
Original in Privathänden.
3 Die Vermarkung des restituierten Besitzes des Klosters St. Emmeram
zu Schönau infolge Präzeptes K. Arnolfs 890. 21. 3. (Mühlbacher R. I.
1795) ging nur usque ad Rotagausceit (Pez, B. Thes. anecd. I/III 0. 33).
4 Salzb. U.-B. I. 95. Graf Megingoz bezeugt nach seinem Amtsnachbar,
Grafen Chadalhoh 923/924 eine Übergabe von Grund a. d. Isen. a. a. O. 105.
5 Mon. Boic. XXXIa, 168. 6 Salzb. U.-B. I. 121. 7 a. a. O. 171.