Volltext: Inviertel und Mondseeland

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gerade über die Parzelle, auf welcher, jedoch jenseits des tiefen 
Grabens, auch der bayerische Galgen aufragte. Von der Straße 
aus konnte man nur sehr schwer direkt zum Galgen kommen, 
weil der Zwischenraum ein Sumpf war; eben deshalb mußte 
, man auf Umwegen von der bayerischen Seite her, wo der 
i Boden höher war, zum Hochgericht zu gelangen suchen. Im 
1 Volksmunde hieß die Stelle ,Galgenmoos'. Die Entfernung des 
Galgens von der Straße wird von dem 84 Jahre alten Josef 
Mair, Auszügler vom Schaurgute Nr. 1/2 zu Ásing, mit 
100 Schritten von der Straße weg angegeben. Der Richtplatz 
für Weiber, die enthauptet wurden, befand sich nach Äußerung 
desselben Gedenkmannes auf seiner Wiese, Parzelle 2920, 
Katastralgemeinde Stegen, nördlich der Straße. Hiernach scheint 
bei der Katastrierung der Gründe das vormals zu Bayern (In- 
viertel—Schärding) gehörige Stück der Parzelle 2919 der Steuer¬ 
gemeinde Stegen zugeschrieben worden zu sein. 
Die Parzellen 2919, Wiese, und 2918 (Hochwald mit 
969 Quadratklafter) waren Eigentum der Herrschaft Feuerbach, 
demnach landgerichtlicher Grund, auf dessen ödem, moosigem 
Teile, wie allgemein gebräuchlich, das Hochgericht aufgestellt 
wurde.1 
Die Lage der Parzellen ist folgende: 
1 So wurden auch die Bauernhauptleute Stephan Fattinger und Christoph 
Zeller im J. 1627 auf ödem Grunde im Seebacher Mose neben gemeinen 
Verbrechern verscharrt. Der Grund gehört heute noch dem ehemaligen 
Dominium Eferding. Siehe Stieve, Der Bauernaufstand des J. 1626 
2. Aufl. II. 232.
	        
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