Volltext: Das Kriegsjahr 1918 ; 7. Das Kriegsjahr 1918 ; [Textbd.] ; (7. Das Kriegsjahr 1918 ; [Textbd.] ;)

Streit um den Beginn der Waffenruhe 
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Die Annahme der Waffenstillstandsbedingungen in Villa Giusti 
Nachdem Gdl. Weber am 2. November nachm. den maßgebenden 
französischen Vertragstext erhalten und erfahren hatte, daß die Frist 
zur Fertigung des Abkommens am 3. um Mitternacht ablaufe, war es 
hoch an der Zeit, von den Italienern zu dem endgültigen Wortlaut auch 
die bindenden;-Aufklärungen zu erlangten, wie die einzelnen Bestimmun¬ 
gen zu verstehen und durchzuführen seien. GLt. Badoglio hatte darüber 
bisher nur Andeutungen verlauten lassen. Zu diesem Zwecke, versam¬ 
melten sich um' 6h nachm. in Villa Giusti beide Missionen. Die italieni¬ 
sche erschien zum erstenmal vollzählig, von den öst.-ung. Vertretern 
fehlten drei Mitglieder, die in Trient weilten. Bei der Sitzung wurde die 
Durchführung aller Vertragspunkte zwar erläutert, darüber aber kaum 
verhandelt. 
Schon beim ersten Punkt erlebten die öst.-ung. Vertreter eine arge 
Enttäuschung : die Feindseligkeiten waren erst 24 Stunden nach Annahme 
der Bedingungen einzustellen. Umsonst versuchte Gdl. Weber, die Waf¬ 
fenruhe gleich nach Unterzeichnung des Vertrages zu erreichen. Dies 
wurde mit der Begründung abgelehnt, daß die Feindseligkeiten an allen 
Fronten, also ¡auch auf dem Balkan, zur gleichen Zeit eingestellt werden 
müßten. Die italienischen Truppen seien überall in Bewegung, und es 
würden mindestens 24 Stupiden verstreichen, bevor man sie von der Ein¬ 
stellung der Feindseligkeiten verständigen könnte. Auch ein Antrag des 
Gdl. Weber, diese Frist für den südwestlichen Kriegsschauplatz auf 12 
Stunden zu verkürzen, wurde nicht angenommen. Die Gegensätze waren 
nicht zu überbrücken. Gdl. Weber warf nun die Frage auf, wer in einem 
Streitfall zwischen beiden Missionen tais Schiedsrichter gelte. Das ita¬ 
lienische Oberkommando wandte sich ¡an den Rat in Versailles; dieser 
entschied, daß bei abweichenden Meinungen die Auffassung der Ita¬ 
liener maßgebend sei1). So konnten die öst.-ung. Vertreter im weiteren 
Verlauf nur fruchtlose Gegenvorstellungen erheben. Diese wurden stets 
mit dem Bedeuten abgewiesen, der öst.-ung. Kommission stehe nur zu, 
die Bedingungen in ihrer Gesamtheit anzunehmen oder abzulehnen. Eine 
*) Weber, Die Wahrheit über die Waffenstillstandsverhandlungen im Novem¬ 
ber 1918 (Innsbrucker Nachrichten vom 13. Februar 1932). — Vgl. dazu auch 
N o w^a k, Chaos, 156.
	        
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