Volltext: Die Ereignisse von Jänner bis Ende Juli 4 : Das Kriegsjahr 1916 1 [Textbd.] (4 : Das Kriegsjahr 1916 ; 1 ; [Textbd.] ;)

Die Teilung der Verwaltungsgebiete 
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und ein österreichisch-ungarisches, beizubehalten. Als Grenze zwischen 
ihnen wurde eine Linie bestimmt, die von der alten „Dreikaiserecke" 
längs der nach Nord führenden Bahn, dann an Czenstochau östlich vorbei 
über Wreczyca an die Warthe bis in die Nähe von Sieradz verlief. Von 
hier wendete sie sich nach Osten, folgte dem Lauf der Pilica und der 
Weichsel bis Iwangorod, ging den Wieprz und die Tysmienica entlang 
weiter und erreichte bei Opalin den Bug, der zugleich den Bereich der 
Militärverwaltung gegen den Etappenraum der Armeen schied. 
Der öst.-ung. Rechtsauffassung hätte es entsprochen, daß wenigstens 
die zentrale Leitung der Administrativgewalt gemeinsam in der Landes¬ 
hauptstadt ausgeübt werde1). Da Warschau, von den deutschen Truppen 
eingenommen, mitten im deutschen Verwaltungsgebiet lag, war das nicht 
zu erreichen und gewiß auch aus praktisch-technischen Gründen kaum 
durchführbar. So wurde denn am 25. August 1915 gleichzeitig mit der 
Schaffung des deutschen Generalgouvernements Warschau, bei Auflas¬ 
sung der Militärgouvernements Kielce und Piotrków das k. u. k. Militär¬ 
generalgouvernement errichtet, das seinen Sitz zuerst in Kielce, dann von 
Oktober an in Lublin hatte, und an dessen Spitze der GM. Freih. v. Diller 
berufen wurde. In Warschau sollte die Monarchie nach langwierigen Ver¬ 
handlungen, die erst im Dezember mit dem Teschener Abkommen ihren 
Abschluß fanden, durch einen Verbindungsoffizier des AOK. und durch 
einen Delegierten des k. u. k. Außenministeriums vertreten sein2). Man¬ 
nigfache Fragen anderer, vornehmlich wirtschaftlicher Art waren schon 
vorher durch Vereinbarungen im Juni (Kattowitzer Abkommen) und im 
September (Berliner Abkommen) bereinigt worden. 
Vielseitige Aufgaben gab es in dem alsbald eine Fläche von 45.000 
Geviertkilometer umfassenden, von etwa viereinhalb Millionen Menschen 
bewohnten und in 22 Kreise geteilten Lande zu bewältigen. Für ihre- 
Durchführung hatten neben fallweisen grundsätzlichen Entscheidungen 
der Heeresleitung allgemeine Grundzüge zu gelten, die von derselben 
Stelle schon im Februar 1915 erlassen worden waren. Den verantwortlichen 
militärischen Kommandanten standen für die fachliche Bearbeitung der 
verschiedenen Geschäftszweige Zivilkommissäre und Fachorgane, die 
vorwiegend dem mit der Landessprache und der Volkspsyche vertrauten 
Beamtenkörper des Kronlandes Galizien entnommen waren, zur Seite. 
Zunächst galt es, Ruhe, Ordnung und öffentliche Sicherheit aufrechtzu- 
!) B u r i á n, 66. 
2) Zum Verbindungsoffizier wurde der GstbsObst. Ritt. v. Paie, zum Vertreter 
des Außenministeriums der Legationsrat Freih. v. Andrian bestimmt.
	        
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