Volltext: Das Linzer Programm der christlichen Arbeiter Österreichs

Au der Durchführung dieser Aufgaben hat die BeLriebsgemein- 
fchaft und die berufständische Organisation mitzuwirken. 
Lin Mitwirken an allen drei Aufgaben des Staates ergibt sich von 
selbst, je mehr sich die Betriebsgemeinschaft und deren Zusammen 
fassung- in Berufsverbänden ausbaut. 
Beim Steuerwesen: Dadurch allein schon, daß der Betrieb alljährlich 
ordentliche Rechenschaft geben muß über seinen Ertrag, damit der 
gerechte Lohn daran bemessen werden kann, ergeben sich für die 
Steuern viel bessere Grundlagen als dies heute möglich ist, da die 
Kunst der Rechnungsabschlüsse fast allgemein darauf hinausgeht, den 
wirklichen Ertrag zu verheimlichen: der Betriebsrat unterstützt also 
die Steuerbehörde. Es läßt sich aber auf diesem Gebiet noch an weiteres 
denken. Die Berufsgenossenschaften könnten selbst zum Einheben der 
Steuern verwendet werden. Dafür spricht, daß auf diesem Wege die Ver 
teilung sicher gerechter ausfiele. Z. B. nehmen wir an, die Genossen 
schaft der Schneider bekäme eine Steuervorschreibung für das gesamte 
Schneiderhandwerk, die sie auf die einzelnen Betriebsstätten zu verteilen 
hätte. Der Vorschlag der Aufteilung müßte vom Vorstand ausgearbei 
tet und von der Hauptversammlung beschlossen werden. Zu dieser Haupt 
versammlung -würden bestimmt alle Genossenschaftsmitglieder kommen. 
Da jeder die wirtschaftliche Lage seines Berufsgenossen abschätzen kann, 
so dürfte es schwer fallen, einen leistungsfähigen Betrieb zu schonen 
und einen schwachen überzubelasten. Eine gewisse Steuerhoheit würde 
umgekehrt wieder stärkend auf das Ansehen des Verbandes zurück 
wirken. 
Beim Ausbau und bei der Sicherung des Arbeiterschutzes: Hier 
wird Betriebsgemeinschaft und Berufsland teils felbstverwaltend regeln, 
besonders beim Sozialversicherungswefen, in der Wohnungsfürsorge, in 
der Lohnfrage; teils die Aufsicht für die Durchführung staatlicher Ge 
setze bestreiten (Kinder- und Frauenarbeit, Sonntagsruhe, Betriebs- 
schutz, Lohnfrage). Manche Fürsorgezweige sind ohne berufständische Ord 
nung überhaupt nicht zufriedenstellend durchzuführen. Zu diesen Zweigen 
gehört besonders die Wohnungsfllrsorge und das Sozialversicherungs- 
wesen. Den Bau von Wohnungen als gewinnbringendes Geschäft zu 
betrachten, geht grundsätzlich schwer an. Das wäre so ähnlich, als wenn 
man den größten Eeil der Stadtbewohner verpflichtete, dauernd im Gast 
haus zu essen, damit mehr Wirte von dem Geschäft der Zurichtung der 
Speisen leben können. Das Vermieten von Wohnungen gegen Zins 
sollte in einer geordneten Wirtschaft immer nur als Ausnahme vorkom 
men, nicht aber die Regel sein, wie es heute in vielen Städten der Fall 
ist. (Unter Zins wird natürlich der reine Eigentumszins verstanden.)
	        
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