Handel, Verkehr und Gewerbe.
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Instanz stand sogar eine militärische Abteilung, bestehend aus
einem Oberaufseher, einem Korporal, einem Gefreiten und zwei
Gemeinen, dann fünf Kordonsoldaten zu Gebote. Als Mittels
leute für den Verkehr mit den Untertanen dienten drei Amts
männer 5 * 7 ).
Soweit die durch die Unterstellung unter die Landesregie
rung stark eingeschränkte Machtbefugnis des Salzamtes
reichte, war es weiterhin bestrebt, für das Gemeinwohl des
Kammergutes zu wirken; es förderte Handel und Verkehr, um
die Wareneinfuhr zu erleichtern, erreichte 1768 von der
Landesregierung die fernere Offenhaltung der Landstraße von
Salzburg über St. Gilgen für Kaufmannsgüter zur Notdurft des
gemeinen Mannes 0 ) und von der Hofkammer einen Beitrag
zum Ausbau des österreichischen Teiles der Koppenstraße zum
Hallstätter See T ). Nicht aber gelang ihm die Beibehaltung der
Sonn- und Feiertage für die Jahrmärkte und Kirchtage, die
von 1783 an auf Wochentage verlegt werden mußten 8 9 ). Das
Hausieren im Kammergut außer den Marktzeiten blieb ver
boten 0 ).
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts machte das
Gewerbe im Kammergut erfreuliche Fortschritte, die be
stehenden Betriebe konnten sich erweitern und neue Gewerbe
faßten Fuß. Für das Salzwesen gewann mit der zunehmenden
Kerzenbeleuchtung in den Pfannhäusern das Gewerbe der
Lichtzieher erhöhte Bedeutung. Die Bevölkerung deckte viel
fach ihren Eigenbedarf an Kerzen selbst, die Fleischhauer ver
arbeiteten das abfallende Unschlitt ebenfalls zu Kerzen, und
die Seifensieder und Lichtzieher in Gmunden bildeten eine
Innung, die das ganze Kammergut mit ihren Erzeugnissen ver
sorgte. Der nicht gelernte Seeauer in Ischl versuchte 1755, die
Gmundner Lichtzieher vom Ischler Markte zu verdrängen,
konnte aber gegen die Geschlossenheit der gewerbeberechtigten
Innungsmitglieder und ihre Konkurrenzpreise nicht auf
5 ) S. O. A. 1813, Nr. 141.
8 ) Hfk. Bank. 10.421—a, fol. 102.
7 ) Res. 1797, S. 569.
8 ) Hfk. M. B. 1037—7 G, H, fol. 129.
9 ) Res. 1770, S. 860.