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Tabak.
IV. Tabak.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts lag der Tabakverschleiß
in Oberösterreich in den Händen der Landstände, nur das
oberösterreichische und steirische Salzkammergut und das
Eisenwerkgezirke hatte sich die Bankodeputation Vorbehalten.
1758 jedoch überließ sie auch die steirischen Bezirke den
Ständen und begnügte sich mit dem Verschleiße im oberöster-
reichischen Kammergute, den sie der Handelsgesellschaft Adam
Dechau und Josef Franz Pur kn er verpachtete 79 ). Frem
der und ständischer Tabak durfte, ohne durch Pässe gedeckt
zu sein, ins Kammergut nicht eingeführt werden und war als
Kontrebande zu behandeln. Das Ansinnen der Stände, den
Tabakverschleiß im Kammergut zu erlang'en und daraus den
Gefällsgewinn zu ziehen, wehrte die Banko ab; sie werde
niemals zugeben, daß die Kammergutarbeiter wid§r die uralt
hergebrachten Bergwerksfreiheiten mit der mindesten Personal
anlage beschwert werde. Dies war auch der Grund, weshalb
die Banko die mit dem Tabakverschleiß im Kammergut ver
bundenen Auslagen von jährlich 3000 fl. aus eigenem trug 80 ).
Haupttabakverleger war Franz F a s c h 1 in Ischl, dem das
Recht zustand, auch an anderen Orten Verschleißstellen zu
errichten 81 ). 1759 blieb der Tabakverbrauch weit hinter den
Erwartungen zurück und damit auch der durch die verbilligten
Verkaufspreise ohnehin geringe Nutzen des Gefälles. Das Salz
amt mußte die Bevölkerung aufmerksam machen, daß die Be
freiung von der sonst überall eingehobenen Tabakanlage dem
Kammergute nur so lange zugestanden werden könne, als die
Verschleißauslagen in einem entsprechend großen Absätze ihre
Bedeckung finden 82 )- Weil die Mahnung nichts fruchtete und
der Tabakkonsum gleich niedrig blieb, über wälzte die Banko
deputation 1761 die bisher von ihr getragenen Verschleißaus
lagen von 3000 fl. auf die Gemeinden des Kammergutes und
bestrafte damit die Bevölkerung dafür, daß sie zu wenig
79 ) Res. 1758, S. 1140, 1143; 1764, S. 1108.
80 ) Res. 1758, S. 1108; 1759, S. 14, 118, 119.
81 ) Res. 1759, S. 41.
82 ) Res. 1760, S. 154.