Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Steuern und Abgaben. 
die Regierung eine mit einer Lotterie verbundene Anleihe 
auf 87 ). Von diesem Jahre an enthalten die Salzakten keine 
Nachricht über Kriegssteuern bis 1809. Am 24. Juli erließ die 
Landeskommission in Österreich ob der Enns das Patent über 
ein Zwangsdarlehen von 3% Millionen Gulden, das sich zeitlich 
mit dem Entschlüsse Napoleons vom 28. Juli deckte, Oberöster 
reich eine Geldkontribution von 38 Millionen Franks aufzu- » 
erlegen. Bei dem Kurse zu 320% berechnet, entsprach diese 
Summe einem Betrage von 45,600.000 Zettelgulden, der vom 
12. August angefangen in 6 Fristen an die französische Kriegs 
kasse einzuzahlen war. Auf die Herrschaft Ort entfielen hievon 
90.163 fl., die das ohnehin ausgeplünderte Kammergut aufzu 
bringen ganz außerstande war 67 68 ). 
Zur Einhebung und Verrechnung der Steuergelder dienten 
Bezirkssteuerämter, die vom Salzamte nicht abhingen und un 
mittelbar der Landesstelle in Linz unterstanden. 1790 war 
Johann Schibl Steuereinnehmer in Goisern 69 ). 
Von den Verbrauchsabgaben als indirekte Steuern bildete 
der Fleischaufschlag für die Kammergutinsassen keine 
Belastung, weil das Salzamt ihn auf sich genommen hatte und 
dafür eine jährliche Abfindungssumme zahlte. (Bd. I, S. 428). ► 
1763 führte es 10.333 fl. für den Fleischkreuzer an das Mautamt 
in Linz ab, also ein Mehrfaches des 1712 vereinbarten Be 
trages 70 ). Das Salzamt unternahm um diese Zeit Schritte, um 
sich dieser drückenden Verpflichtung zu entziehen und er 
reichte 1769 auch die Befreiung des Kammergutes mit Aus 
nahme der Herrschaft Ort, der Viechtau und der Stadt 
Gmunden von der Entrichtung des Fleischaufschlages 71 ). Die 
Stadt Gmunden, die in den Jahren 1767 und 1768 dem Ärar 
2586 fl. Fleischaufschlag abgeführt hatte, fand sich 1769 mit 
jährlich 1200 fl. ab 72 ). Vom Fleischkreuzer nicht befreit war 
das Personale der Traunzugs Verwaltung in Wels, weil die 
67 ) Res. 1797, S. 551. 
° 8 ) S. O. A. 1809, Kriegsakt II, Nr. 877. 
69 ) Res. 1790, S. 115. 
70 ) Res. 1763, S. 635. 
71 ) Res. 1769, S. 301; S. O. A. 1807, Nr. 25. 
72 ) Res. 1769, S. 318.
	        
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