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Steuern und Abgaben.
die Regierung eine mit einer Lotterie verbundene Anleihe
auf 87 ). Von diesem Jahre an enthalten die Salzakten keine
Nachricht über Kriegssteuern bis 1809. Am 24. Juli erließ die
Landeskommission in Österreich ob der Enns das Patent über
ein Zwangsdarlehen von 3% Millionen Gulden, das sich zeitlich
mit dem Entschlüsse Napoleons vom 28. Juli deckte, Oberöster
reich eine Geldkontribution von 38 Millionen Franks aufzu- »
erlegen. Bei dem Kurse zu 320% berechnet, entsprach diese
Summe einem Betrage von 45,600.000 Zettelgulden, der vom
12. August angefangen in 6 Fristen an die französische Kriegs
kasse einzuzahlen war. Auf die Herrschaft Ort entfielen hievon
90.163 fl., die das ohnehin ausgeplünderte Kammergut aufzu
bringen ganz außerstande war 67 68 ).
Zur Einhebung und Verrechnung der Steuergelder dienten
Bezirkssteuerämter, die vom Salzamte nicht abhingen und un
mittelbar der Landesstelle in Linz unterstanden. 1790 war
Johann Schibl Steuereinnehmer in Goisern 69 ).
Von den Verbrauchsabgaben als indirekte Steuern bildete
der Fleischaufschlag für die Kammergutinsassen keine
Belastung, weil das Salzamt ihn auf sich genommen hatte und
dafür eine jährliche Abfindungssumme zahlte. (Bd. I, S. 428). ►
1763 führte es 10.333 fl. für den Fleischkreuzer an das Mautamt
in Linz ab, also ein Mehrfaches des 1712 vereinbarten Be
trages 70 ). Das Salzamt unternahm um diese Zeit Schritte, um
sich dieser drückenden Verpflichtung zu entziehen und er
reichte 1769 auch die Befreiung des Kammergutes mit Aus
nahme der Herrschaft Ort, der Viechtau und der Stadt
Gmunden von der Entrichtung des Fleischaufschlages 71 ). Die
Stadt Gmunden, die in den Jahren 1767 und 1768 dem Ärar
2586 fl. Fleischaufschlag abgeführt hatte, fand sich 1769 mit
jährlich 1200 fl. ab 72 ). Vom Fleischkreuzer nicht befreit war
das Personale der Traunzugs Verwaltung in Wels, weil die
67 ) Res. 1797, S. 551.
° 8 ) S. O. A. 1809, Kriegsakt II, Nr. 877.
69 ) Res. 1790, S. 115.
70 ) Res. 1763, S. 635.
71 ) Res. 1769, S. 301; S. O. A. 1807, Nr. 25.
72 ) Res. 1769, S. 318.