Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Eigenjagd und Verpachtung. 
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nur die Niederjagd in gewissen Gegenden, sondern auch ein 
großer Teil des abgeschossenen Hochwildes als Deputat einen 
Teil des Einkommens der Beamten bildete. 1766 gebührten 
dem Salzamtmann jährlich zwei Hirsche und drei Wildstücke, 
dem Buchhalter ein Hirsch und ein Stück, den anderen Beam 
ten Teilstücke. Dem Forstmeister gehörten gegen Erlag des 
* Schußgeldes die Rehe und das Federwild, den Jägern die 
Füchse, Hasen, Marder, Dachse und Enten. Auch der Dechant 
und die Kapuziner in Gmunden, sowie die Pfleger und Rent 
meister zu Wildenstein und Ort wurden mit Wildpret bedacht. 
Hirsche waren um diese Zeit selten geworden wegen der 
Wildschützen, der großen Kahlschläge und des übermäßigen 
Viehauftriebes. Der Forstmeister hatte über den Wildabschuß 
dem Oberst Erbland Jägermeister Fürst von Lamberg Rech 
nung zu legen 266 ). 
Die Orter und Traunkirchener Jagd hingegen waren schon 
vor 1750 verpachtet (Bd. I., S. 408), bis 1760 hatten sie der 
Landeshauptmann Graf Ändler und der Graf Schlick inne 267 ). 
Der infolge des stark gelichteten Wildstandes nur geringe 
Pachterlös, vielleicht auch der Mangel an Pachtwerbern, ver- 
anlaßte die Hofkammer um das Jahr 1785, die Jagd auch in 
diesen Revieren in eigene Verwaltung zu übernehmen und 
von amtswegen einen Jagdleiter zu bestellen, dem die bis 
herigen Jäger zugeteilt wurden. Dieser hatte für die Hege und 
Fütterung des Wildes Sorge zu tragen und den Abschuß zu 
regeln. Die ersten Jahre brachten dem Salzamte keinen Ge 
winn, besonders der Traunkirchener Wildbestand war unter 
der Herrschaft der Jesuiten stark zurückgegangen und strenge 
Winter hatten beträchtlichen Schaden unter dem Wilde an 
gerichtet 268 ). 
Nach der Auflassung der Forstmeisterstelle und der Ein 
gliederung des Jagdwesens in die Waldwirtschaft im Jahre 
1792 (S. 406), ging die Jagdleitung auf den Oberwaldmeister in 
200 ) Hfk. Cam. Fasz. 6, 1765, iol. 894, 914; Hfk. M. B. 1061—10 A, 
B, fol. 535. 
267 ) Res. 1760, S. 196.
	        
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