Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Die Forstaufsicht. 
wieder besetzt, und als im selben Jahre der Versuch, die Jagd 
im Kammergut zu verpachten, an den zu geringen Angeboten 
der wenigen Pachtlustigen scheiterte, verwendete das Salzamt 
die Waldförster auch zur Jagdaufsicht, denen sie den Dienst 
durch die Anstellung noch zweier Waldgeher erleichterte 128 ). 
Die Hofkammer besetzte auch die nach dem Ableben des 
Springinsfeld erlegte Stelle eines Waldsaatförsters nicht wieder 
und betraute mit diesem Geschäfte ebenfalls die Waldförster, 
wofür sie ihnen die Besoldung von jährlich 120 auf 180 und 
200 fl. erhöhte 129 ). Die Waldoberaufsicht oblag nunmehr wieder 
dem Oberwaldmeister im Salzamt und den Waldmeistern in 
den Verwesämtern mit ihrem Stabe von Wald- und Werkstatt 
förstern, Unterförstern und Praktikanten. Die Förster zählten 
nicht mehr zu den Beamten und hatten daher auch keine Dienst 
taxe zu entrichten 130 ). Die Namen der in Gmunden und den Ver 
wesämtern in Dienst gestandenen Waldmeister sind schon aus 
den früheren Abschnitten bekannt (S. 55, 101, 144, 182), im 
Nachhange sollen daher bloß noch einige Einzelheiten angefügt 
werden. Vieles Lob erntete der von Hallstatt nach Ischl ver 
setzte Waldmeister Josef Prauchinger, der in der Über 
gangszeit auch die Geschäfte des Forstmeisters führte, an der 
Waldvermessung verdienstlichen Anteil nahm und den der 
Kaiser, 1793, durch die Verleihung einer goldenen Ehren 
medaille auszeichnete 131 ). Verdiente Waldförster waren in 
Hallstatt, 1795, Mathias Grill, in Ischl Mathias Neef und 
Philipp Puchberger, der 1777 im Alter von 77 Jahrein in 
den Ruhestand trat und bei diesem Anlasse eine zehn Dukaten 
schwere goldene Denkmünze erhielt 132 ), und in Ebensee Franz 
Lahnsteiner. Auch dieser ging erst im 60. Dienstjahr, 1794, 
in Pension 333 ). Der 1765 im Salzamte angestellte Geometer 
E t a n g 1 e r war hauptsächlich mit Waldvermessungen be- 138 
138 ) Res. 1792, S. 87; 1794, S. 579; Hfk. M. B. 1061—10 A, B, fol. 1214. 
129 ) Res. 1794, S. 606. 
13 °) Res. 1792, S. 149. 
131 ) Res. 1793, S. 173, 219; Hfk. M. B. 1038—7 H, fol. 338; 1036—10 D, 
fol. 325. 
132 ) Res. 1777, S. 49; 1793, S. 313; 1795, S. 756, 800. 
133 ) Res. 1794, S. 625.
	        
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