Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Mußsalz. 
Salzverschleiß. 
1. Unentgeltlich. 
1. Muß-, Küchel-, Amt- und Gewerbesalz. 
Das M u ß s a 1 z der berechtigten Kammergutinsassen, seit 
1706 für den Kopf mit zwölf, für jedes Stück Nutzvieh mit sechs 
und für jedes Schaf mit einem Pfund im Jahre bemessen 1 ), 
wurde in Fudern ausgefolgt, nur in Ischl kamen, 1762, aus 
Ebensee bezogene Füderl zur Abgabe, um der Einschwärzung 
von Halleiner und bayrischen Fuder zu begegnen, die sich von 
den eigenen Fuder nur wenig unterschieden und von den Über 
reitern daher schwer auseinander gehalten werden konnten 2 ). 
Bei der Fassung des Mußsalzes hatten die Parteien das soge 
nannte Lösegeld, für ein Fuder oder 110 Pfund 6 kr. zu zahlen, 
wovon 4 kr. dem Ärar und 2 kr. den mit der Salzbeschreibung 
und Abgabe beschäftigten Beamten und Arbeitern gehörten 3 ). 
Weiters mußten jene Empfänger, welche über ein Fuder lösten, 
von jedem Fuder ein Ei oder sonst den Wert desselben erlegen, 
der den zwei ersten Beamten zu gleichen Teilen zufiel. Im 
Jahre 1805 gelangte Mußsalz zur Abgabe 
im Großkufenhandelsamt .... 477 
in Ebensee 769 
in Ischl 802 
und in Hallstatt 1138 
zusammen 3186 Zentner. 
War eine Viehseuche zu befürchten, so erhielten die Wirt 
schaftsbesitzer anstatt Fuder für das Vieh grauen Bergkern im 
r ) S. 0. A. 1753, Nr. 618. 
2 ) Hfk. Cam. Fasz. 6, Beil. 1762—1763, fol. 811. 
3 ) S. O. A. 1811, Nr. 100.
	        
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