Mußsalz.
Salzverschleiß.
1. Unentgeltlich.
1. Muß-, Küchel-, Amt- und Gewerbesalz.
Das M u ß s a 1 z der berechtigten Kammergutinsassen, seit
1706 für den Kopf mit zwölf, für jedes Stück Nutzvieh mit sechs
und für jedes Schaf mit einem Pfund im Jahre bemessen 1 ),
wurde in Fudern ausgefolgt, nur in Ischl kamen, 1762, aus
Ebensee bezogene Füderl zur Abgabe, um der Einschwärzung
von Halleiner und bayrischen Fuder zu begegnen, die sich von
den eigenen Fuder nur wenig unterschieden und von den Über
reitern daher schwer auseinander gehalten werden konnten 2 ).
Bei der Fassung des Mußsalzes hatten die Parteien das soge
nannte Lösegeld, für ein Fuder oder 110 Pfund 6 kr. zu zahlen,
wovon 4 kr. dem Ärar und 2 kr. den mit der Salzbeschreibung
und Abgabe beschäftigten Beamten und Arbeitern gehörten 3 ).
Weiters mußten jene Empfänger, welche über ein Fuder lösten,
von jedem Fuder ein Ei oder sonst den Wert desselben erlegen,
der den zwei ersten Beamten zu gleichen Teilen zufiel. Im
Jahre 1805 gelangte Mußsalz zur Abgabe
im Großkufenhandelsamt .... 477
in Ebensee 769
in Ischl 802
und in Hallstatt 1138
zusammen 3186 Zentner.
War eine Viehseuche zu befürchten, so erhielten die Wirt
schaftsbesitzer anstatt Fuder für das Vieh grauen Bergkern im
r ) S. 0. A. 1753, Nr. 618.
2 ) Hfk. Cam. Fasz. 6, Beil. 1762—1763, fol. 811.
3 ) S. O. A. 1811, Nr. 100.