Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Die Legstätten in Oberösterreich. 
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2. Die Legstätten. 
Die am flachen Lande in Oberösterreich bestandenen Leg 
stätten blieben auch dann noch die Abgabestellen für den Klein 
verschleiß in den einzelnen Bezirken, als mit dem Aufhören 
des mit den Landständen abgeschlossenen Vertrages 1750 der 
freie Salzverschleiß wieder einsetzte. (Bd. I, S. 333.) Die hie 
durch notwendig gewordene Vermehrung der Legstätten und 
Salzversilberungen sowie die Verstärkung des Kontrolldienstes 
verursachten namhafte Auslagen, die das Salzamt auf die Weise 
wieder hereinzubringen suchte, daß es die Belieferung der Leg 
stätten selber in die Hand nahm. Es kündigte den mit der Stadt 
Gmunden 1744 eingegangenen Vertrag über die Abführung des 
Salzes in die Legstätten Aschach, Landshag, Grein und Steyregg 
und versorgte diese fortan aus den Ladstätten in Mauthausen 
und Linz. Nach Auflassung der Legstätte in Landshag wurden 
die von dort belieferten Zweigversilberungsstellen in Obermühl 
und Rohrbach der Legstätte in Aschach zugewiesen, deren hie 
durch vergrößerter Salzabsatz 1772 die Erbauung eines ge 
räumigen Salzmagazins nötig machte 271 ). 
III. Die Händler. 
1. Die Fertiger. = Vv-;•' •."■■■ • •• 
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Mit der Aufhebung der Fertigerrechte ging es nicht so rasch 
wie Baron Sternbach gewollt und nach dem grundsätzlichen 
Beschlüsse der Bankodeputation vom Jahre 1747 auch gehofft 
hatte. Sie blieben noch weit in das 19. Jahrhundert hinein be 
stehen, wenn auch ihr Anteil an der Salzverarbeitung und Ver 
frachtung andauernd sank. Die Anzahl der Fertigerrechte durch 
Entziehung der Berechtigung war nach 1750 nur wenig zurück 
gegangen und erfuhr durch die Hofkammerresolution von 1805 
keine Veränderung, welche den Salzfertigungen den Charakter 
eines auf den Hausbesitz radizierten bürgerlichen Gewerbes zu 
erkannte 272 ). Die folgende Zusammenstellung enthält die aus 
2n ) S. 0. A. 1753, Nr. 182; Res. 1772 (März). 
272 ) S. 0. A. 1805 D, Nr. 118.
	        
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