Produktion.
I. Primäre Erzeugung.
Die sechswöchige, nur durch die gewöhnliche Zuricht vom
Samstagnachmittag oder -abend bis Sonntag Mittag unter
brochene Siedezeit war bis 1783 bei allen Verwesämtern üblich.
Nach Ablauf der sechs Wochen erfolgte das „Pfannenbereiten“,
die notwendig gewordenen größeren Zurichtarbeiten an der
Pfanne, dem Ofen und den Pfieseln. Nach der Einführung der
vierzehntägigen Siede (S. 199), mit einer kurzen Unter
brechung bloß an jedem zweiten Sonntag, richtete sich die Zahl
der Zurichten nach dem jeweiligen Zustand der Anlage, die
durchgreifende und länger dauernde Hauptzuricht kehrte in der
Regel nur einmal im Jahre wieder.
Die Untersuchungskommission ordnete vom Jahre 1763 an
die Abwaage der getrockneten Fuder und deren Ausgabe nach
dem Gewicht an, um den bisherigen Verlust des Ärars aus dem
nicht verrechneten Übergewicht zu beseitigen. Dem Pfannhause
erwuchs hieraus allerdings eine Mehrarbeit bei der Magazinie
rung, doch lohnte sich diese sowohl im Verschleiß wie bei der
Abgabe der Deputatfuder und bei der Füllung der Zentnerfassei.
Für letztere war der Inhalt rechnungsmäßig mit 103 Pfund an
gesetzt; vorgenommene Probewägungen ergaben jedoch bei
einem durchschnittlichen Bruttogewicht von 113 Pfund 14 Lot
und der Faßtara von 9 Pfund 24 Lot das mittlere Gewicht des
Füllsalzes mit 103 Pfund 22 Lot, also ein nicht unbeträchtliches
Übergewicht. Die Fertiger, welche die Fuder zu Küfelsalz um
arbeiteten, konnten gegen die neue Vorschrift keine Einwendung
erheben, die Empfänger von Gottesheil- und Deputatsalz da
gegen führten darüber Beschwerde und forderten die Abgabe