Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Die Salzstätten. 
übel roch“. Erst 1807 wurde ein Abortanbau geschaffen 10 ). Für 
die abgebrannte Hofkapelle brauchte bloß die in der Nähe des 
neuen Amtshauses gelegene Kalvarienbergkapelle instand 
gesetzt zu werden, um einen vollwertigen Ersatz zu bieten 11 ). 
Deren Betreuung hatte 1760 der Eremit Hofbauer über 
nommen 12 ). Die obdachlos gewordenen Spitalpfründner hatte 
das Verwesamt einstweilen gegen eine wöchentliche Vergütung 
von je 4 kr. in Privathäuser untergebracht. Der Bau des neuen 
Salinenspitales in Lahn wurde erst 1767 in Angriff genommen, 
war aber 1770 noch nicht beendet. Es sollte zur ständigen 
Aufnahme von zehn Männern und sechs Frauen dienen, zu ihrer 
Verköstigung mit den nötigen Küchen- und Speiseräumen ver 
sehen sein und Kranken-, Rekonvaleszenten- und Isolierzimmer 
enthalten, einesteils um auswärtige Kranke bis zu ihrer Ge 
nesung beherbergen zu können, anderseits um Infektions 
kranke abzusondern, „zumal im Kammergut der Scharbock 
fast eine gemeine und in sich selbst ansteckende Krankheit ist“. 
Auch für den Einbau eines kleinen Kirchenraumes war Vor 
sorge zu treffen. Plan und Voranschlag stammten vom Bau 
meister Panzenberger und dem Salinenphysikus Dr. Lebzelter, 
der mit 5566 fl. bemessene Kostenaufwand erhöhte sich durch 
den Einbau der Kapelle und das Auf setzen eines Türmchens 
über derselben noch um 1153 fl. 13 ). 
Das Jahr 1811 war für das Kammergut, ganz besonders aber 
für Hallstatt, ein denkwürdiges Jahr, hatte doch vor 500 Jahren 
die Königin Elisabeth den Hallstätter Salzberg vom grünen 
Wasen erhoben. Das Salzamt wollte aus diesem Anlässe eine 
Gedenkfeier veranstalten und sie durch die Anwesenheit des 
Kaisers verherrlichen, der die Absicht hatte, das Salzkammer 
gut im Laufe des Herbstes zu besuchen. Seine Reise verzögerte 
sich jedoch und so wurde, weil ein längeres Zuwarten nicht 
anging, der 28. Oktober als Festtag angesetzt. Die Not der Zeit 
nach der Franzosenherrschaft von 1809 verbot größere Aus 
10 ) S. O. A. 1807, Nr. 246. 
al ) Res. 1751, S. 170 u /is. 
12 ) Hfk. Cam. Fasz. 6, Beil. 1762—1764, fol. 790. 
13 ) Res. 1767, S. 686; 1768, S. 35, 53; 1770, S. 710; 1771 (Dezember).
	        
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