Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Holzverschleißpreis. 
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für längere Zeit und gegen Bezahlung jährlich 720 Klafter 
Drählingholz aus den Vorräten der Saline, das den forstbe* 
rechtigten Marktbewohner anstatt des Holzes am Stock am 
gewiesen werden durfte 174 ). 
Auf Grund der Gestehungskosten der Vorjahre ermit* 
telte das Ober amt den Preis des Brennholzes beim Verkaufe 
an Private, der dann für mehrere Jahre in Geltung blieb, 
selbst dann, wenn unvorhergesehene Zwischenfälle die 
Selbstkosten erhöhten. 1823 kam es wirklich vor, daß das 
Holz unter den Gestehungskosten verkauft wurde und das 
Ärar beträchtlich verlor 175 ). Für das Jahr 1847 standen fob 
gende Holzverschleißpreise je Klafter in Kraft: 
für die Bürgerschaft 
hart 
weich 
in Gmunden . . 
2 fl. 45 kr. bis 3 fl. 
2 fl. 32 kr. 
für das Gewerbe . . 
für fremdherrliche 
3 fl. 48 kr. 
2 fl. 52 kr. 
Untertanen, wenn 
sommeraufähig . . 
3 fl. 9 kr. bis 3 fl. 43 kr. 
2 fl. 47 kr. 
für sonstige Käufer 
ohne Anspruch auf 
SommeramHolzbe* 
zug ...... . 
4 fl. bis 4 fl. 48 kr. 
4 fl. 176 ). 
In den bewegten Tagen des darauffolgenden Jahres griff 
das aufgeregte Volk das Oberamt wegen seiner angeblich zu 
fiskalischen Einstellung heftig an. Es verlangte unter ande* 
rem auch eine wesentliche Herabsetzung des Holzpreises, 
worauf die Hofkammer dem Amte empfahl, den Rechten des 
Ärars zwar nichts zu vergeben, aber alles zu tun, was bei den 
gegenwärtigen drückenden Verhältnissen zur Erleichterung 
der ärmeren Teile der Bevölkerung sowie zu dessen Beruhb 
gung und Belehrung dienen konnte, darnach eine angemes* 
sene Ermäßigung der Holzpreise für wahrhaft Bedürftige 
eintreten zu lassen 177 ). 
174 ) S. O. A. 1847, Nr. 4918. 
175 ) S. O. A. 1823, Nr. 50. 
176 ) S. O. A. 1846, Nr. 9673. 
177 ) S. O. A. 1848, Nr. 4531.
	        
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