Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Kontrakt» und Gewerbesalz. 
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spruch auf den unentgeltlichen Salzgenuß verlor 15 ). Ob die 
1827 von der Hofkammer anbefohlene Einstellung des Be* 
zuges von Muß* und Viehsalz auch für die Untertanen der 
Herrschaft Mondsee dauernd in Wirksamkeit geblieben ist, 
konnte den Salinenakten nicht entnommen werden 16 ). 
Kontraktsalz hieß das unentgeltlich verabfolgte 
Salz an solche Parteien, die dem Salzamte gegenüber ge* 
wisse Verpflichtungen eingegangen waren. Seinem Charak* 
ter nach hielt also das Kontraktsalz die Mitte zwischen dem 
Gnaden* und dem Deputatsalz. So erhielten die 15 Traum 
seefischer in der Viechtau jährlich 17% Zentner Gnadensalz 
unter der Bedingung, daß sie bei einer auf dem Traunsee für 
Ärarialgut vor fallenden Gefahr die werktätige Hilfe jeder* 
zeit leisten 17 ). Für den gleichen Dienst bezogen das Gnaden* 
salz auch die Inwohner der in der Nähe von Gmunden und 
zu beiden Seiten des Traunsees gelegenen Häuser, aber bloß 
für ihre Person und nach der Entschließung vom Jahre 1847 
nur solche, die ihre Wohnung seit dem Jahre 1840 nicht ver* 
ändert hatten. Nach 1840 neu eingetretene Bewohner dieser 
Häuser blieben vom künftigen Gnadensalzbezuge ausge* 
schlossen 18 ). 
Das Gewerbesalz hatte nach seiner Bestimmung 
und der zugeteilten Menge bis zum Jahre 1826 keine Ver* 
änderung lerfahren, erst dann bewilligte die Hofkammer 
eine der Betriebsausdehnung des Gewerbes angemessene 
Regelung 19 ), doch war, wie aus der nachfolgenden Zusam* 
menstellung erhellt, damit keine wesentliche Erhöhung in 
der Abgabe verbunden. Für Aussee begrenzte die Hofkam* 
mer im Jahre 1843 die jährliche Abgabe von Gewerbesalz 
mit 123 Zentner 20 ). 
15 ) S. O. A. 1826, Nr. 38, 102; 1849, Nr. 5607. 
]B ) S. O. A. 1827, Nr. 135. 
17 ) S. O. A. 1843, Nr. 38. 
18 ) S. O. A. 1831, Nr. 38; 1847, Nr. 4531. 
19 ) S. O. A. 1827, Nr. 135. 
2(l ) S. O. A. 1843, Nr. 38.
	        
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