Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Salzverschleiß. 
kammer eine unentgeltliche Sonderabgabe von 54 Zentner 
Abfallsalz und aus der gleichen Ursache der Gemeinde 
Goisern 90 Zentner 12 ). 
Die 23 Pfleggerichtsgemeinden in Salzburg hatten bis 
zum Jahre 1831 immer das Salz für das Vieh zu dem billi= 
geren Limitopreise von 3 fl. 30 kr. den Zentner kaufen körn 
nen. Ihr Viehstand betrug damals an Großvieh (Pferde und 
Rinder) 105.423 Stück, wofür je ll 29 7iooo Pfund und an Klein« 
vieh (Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine) 178.756 Stück, 
für welche je 5 646 /iooo Pfund Salz zollten. Dies ergab eine 
Gesamtmenge von 22.000 Zentner Viehsalz und einen Erlös 
von 77.000 Gulden im Jahre 13 ). Die Schladminger Bauern, 
die ihr Vieh auf die Hochalmen an der steirischen Landes« 
grenze trieben, hatten von altersher dem Verwesamt in Hall« 
statt Butter und Schotten geliefert und dafür Viehsalz, 
2'/2 Pfund jährlich für das Stück Großvieh und VA Pfund 
für ein Schaf oder eine Ziege empfangen. Bei einem durch« 
schnittlichen Almauftrieb von 420 Rindern und 1700 Schafen 
betrug ihr Viehsalzbezug jährlich etwa 35 Zentner. Im Jahre 
1825 verzichtete die Hofkammer auf die Butter« und Schot« 
tenlieferung der Schladminger Bauern, die ihre Erzeugnisse 
fortan in Obertraun oder in Hallstatt verkaufen konnten, 
wie und an wen sie wollten, dafür aber auch ihr bisheriges 
Salzrecht verloren 14 ). Die Gemeinde St. Wolf gang genoß 
seit undenklichen Zeiten, wahrscheinlich wegen der vielen 
dort wohnhaften Holzknechte im Dienste des Salzamtes, das 
Recht auf jährlich \ x h Fuder Salz und 30 Zentner Pfannkern 
für das Vieh, deren Ablösung um 107 fl. 3'/2 kr. die Hofkam« 
mer im Jahre 1826 anordnete. Diese Verfügung scheint jedoch 
nicht befolgt oder später wieder vergessen worden zu sein, 
sonst wäre der Erlaß vom Jahre 1849 nicht verständlich, nach 
welchem mit der Auflösung des Untertanenverbandes die 
hierauf begründet gewesenen Leistungen der Herrschaften 
auf hörten, die Gemeinde St. Wolf gang dadurch den An« 
12 ) S. O. A. 1844, Nr. 38. 
ls ) S. O. A. 1831, Nr. 38. 
34 ) S. O. A. 1820, Nr. 38; 1825, Nr. 38.
	        
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