Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Verpachtung der Salzlieferung. 
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37 9 /is und 38 7 / 8 Kreuzer ermäßigt. Die Gesellschaft übernahm 
das Salz in Gmunden mit 2 % Gutgewicht zur Deckung des 
normalen Abganges auf dem Transport. Sie hatte auf der 
Traun für die Erhaltung des Fahrwassers und Treppelweges 
aus Eigenem zu sorgen, alle übrigen Strom* und Uferbauten 
gingen auf ärarische Kosten; ihr stand die Benützung der 
Ärarialgebäude in Stadel, Zizlau und Enghagen unter billi* 
gen Bedingungen frei, es war der Unternehmung aber unter* 
sagt, neue Schiffe aus den im Widmungsbezirke der Salinen 
gelegenen Waldungen herzustellen. Am Landwege hatte sie 
alle Mautgebühren selber zu bezahlen, auch war sie zur 
Stellung eines Bevollmächtigten in Gmunden verpflichtet 45 ). 
Der Vertrag, um dessen für das Ärar günstige Fassung sich 
Hofrat Schiller besonders verdient gemacht hatte und wo* 
für er auch die Anerkennung der Hofkammer erntete, ent* 
hielt außerdem noch das Zugeständnis der Transportunter* 
nehmung, eine Kaution von 30.000 Gulden zu leisten und die 
Summe von 57.100 Gulden C. M. in der Art nachzulassen, daß 
das Salzgefälle berechtigt sein sollte, den genannten Betrag 
in monatlichen Raten von 2114 fl. 48 kr. vom Frachtlohn in 
Abzug zu bringen. 
Der dritte noch mögliche Weg des Salzes von Gmunden 
weg, die Eisenbahn, kam, wie vorhin erwähnt, für die Hof* 
kammer 1824 nicht in Betracht, auch das Salzamt hegte man* 
cherlei Bedenken. Das am 3. November 1827 an den Kaiser 
gerichtete Gesuch des Eisenbahningenieurs Franz Zola 
um die Erteilung eines fünfzigjährigen Privilegiums zur Er* 
richtung einer Eisenbahn von Gmunden nach Linz fand 
daher bei den maßgebenden Stellen nicht die erhoffte Unter* 
Stützung. Zola erbot sich, den Zentner Salz um fünf Kreuzer 
billiger zu befördern wie die Wasser fr acht, wodurch das 
Ärar bei einem Jahrestransport von 600.000 Zentner 50.000 
Gulden ersparen würde. Weitere 30.000 Gulden rechnete er 
für den Wegfall der Unterhaltung der Traunfahrt. Dazu 
bemerkte das Oberamt in dem Berichte an die Landesregie* 
rung, daß das Salinenärar durch die Verpachtung der Salz* 
45 > S. O. A. 1825, Nr. 79; 1826, Nr. 79; 1828, Nr. 79; Präs. 1825, 
Z. 76, 83, 86, 95.
	        
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